Betriebliche Zusatzleistung Mehrwert für Mitarbeiter

Zugehörige Themenseiten:
Betriebliche Altersvorsorge

Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen binden: Wie Chefs den Mehrwert des Betriebs richtig darstellen und so das Image des Unternehmens steigern.

  • Bild 1 von 3
    © Tanja Kernweiss
    „Knapp 90 Prozent unserer Mitarbeiter nehmen heute das Angebot der Betriebsrente wahr.“ Erich Hochrainer (re.) ­und sein Bruder Werner Hochrainer (Mi.), Geschäftsführer der Hochrainer GmbH in Freilassing, führten bereits 2003 ein umfassendes bAV-Angebot in ihrem Maschinenbauunternehmen ein. Betriebsrenten- experte Hubert Berger berät das Unternehmen seit der Einführung bis heute in bAV-Fragen.
  • Bild 2 von 3
    © Chart: handwerk magazin
    Erfolgsmodell: Wenn Chef und Mitarbeiter die bAV gemeinsam finanzieren.
  • Bild 3 von 3
    © Tanja Kernweiss
    „Wenn der Arbeitgeber kein Geld aus eigener Tasche drauflegt, ist das Angebot einer bAV nicht attraktiv.“ Hubert Berger, ­ Vorsorgebüro Berger GmbH, Bad Reichenhall.

Das Versprechen der Bundesregierung, die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu stärken, traf 2014 auf breite Zustimmung. Wörtlich hieß es im Koalitionsvertrag: „Die Alterssicherung steht im demografischen Wandel stabiler, wenn sie sich auf mehrere starke Säulen stützt. Deswegen werden wir die betriebliche Altersvorsorge stärken. Sie muss auch für Mitarbeiter von Klein- und Mittelbetrieben selbstverständlich werden.“ Politisch ist seither allerdings wenig passiert. Doch auch die Betriebe selbst sind bei der optimalen Umsetzung gefragt, schon aus eigenem Interesse. Denn nur wenn Handwerksunternehmen ihren Mitarbeitern besondere Rahmenbedingungen bieten und diese auch entsprechend umsetzen, bestehen sie künftig im harten Wettbewerb mit der Industrie um gut ausgebildete Fachkräfte.

Betriebsrente hält Fachkräfte

Erich und Werner Hochrainer, Geschäftsführer des Maschinenbauunternehmens Hochrainer GmbH im oberbayerischen Freilassing, erkannten schon früh die Notwendigkeit, qualifizierte Fachkräfte langfristig an das Unternehmen zu binden. „Gute Mitarbeiter im Sondermaschinenbau zu finden gleicht einem Sechser im Lotto“, sagt Erich Hochrainer. Das erste Konzept für eine betriebliche Altersvorsorge setzte das Unternehmen daher bereits 1999 auf. Mit den Vorgaben des Tarifvertrags folgte 2003 ein umfassendes Angebot, das sich an alle 130 Mitarbeiter des Unternehmens richtete.

„Für die Belegschaft war das etwas Neues. Viele reagierten daher erst mal zurückhaltend“, erklärt Erich Hochrainer im Rückblick. Die Geschäftsführer setzten auf offene Kommunikation, Überzeugungsarbeit und Zeit. „Der Vorteil in unserer Branche: Der Fachverband stand klar hinter dem Angebot der bAV. Auch die Unterstützung vom Betriebsrat wirkte sich positiv in der Belegschaft aus“, sagt Hochrainer. Es folgten Betriebsveranstaltungen und das Angebot von Einzel-Informationsgesprächen für interessierte Mitarbeiter. Die Geschäftsführer stellten dafür den Raum und die Zeit zur Verfügung. „Das ist ein wichtiger Punkt, weil er der Belegschaft zeigt, dass das Unternehmen klar hinter dem Angebot steht“, betont Hubert Berger, der seit 25 Jahren Handwerksbetriebe wie die Hochrainer GmbH für den Münchener Verein zur bAV berät und begleitet.

Handwerk ist zurückhaltend

Seit 2002 gehört das Angebot der bAV zum Pflichtprogramm für Arbeitgeber, wenn Mitarbeiter diese Leistung einfordern. Im Handwerk bieten aber nur knapp 50 Prozent der Betriebe diese zusätzliche Leistung an, wie Umfragen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) belegen. „Gerade in kleineren Betrieben wird die betriebliche Altersvorsorge oft als notwendiges Übel gesehen. Das funktioniert nicht. Die bAV ist ein System, das der Chef vorleben und im Unternehmen positiv vertreten muss, nur so entwickelt sich ein tragfähiges Modell, von dem der Handwerksbetrieb langfristig profitiert“, erläutert Betriebsrentenexperte Berger.

Und genau das setzten die Brüder Hochrainer 2008 in die Tat um. Sie führten mit Unterstützung von Hubert Berger ein sogenanntes Opting-out-Modell in der Hochrainer GmbH ein (siehe Kasten oben). Das heißt, die Mitarbeiter nehmen automatisch an der Entgeltumwandlung teil, es sei denn, sie widersprechen dieser Vereinbarung ausdrücklich. Die Hochrainer GmbH zahlt seit 2008 für jeden Mitarbeiter freiwillig 100 Euro in die bAV ein. Für Auszubildende 37 Euro vom ersten Tag im Unternehmen. „89 Prozent unserer Mitarbeiter nehmen diese Leistung heute an. Das zeigt ein hohes Vertrauen der Belegschaft in das Unternehmen und die Geschäftsführung. Das belegt auch die sehr geringe Fluktuation unserer Fachkräfte und Azubis“, sagt Erich Hochrainer.

Wie wichtig die freiwillige Arbeitgeberleistung zur bAV ist, betont auch Berger: „Wenn der Arbeitgeber kein Geld aus eigener Tasche zur bAV zahlt, ist das Angebot für die Mitarbeiter uninteressant. Denn mit der finanziellen Leistung drückt der Chef neben der sozialen Verantwortung für die Altersvorsorge seiner Mitarbeiter auch seine Wertschätzung gegenüber der Belegschaft aus“, unterstreicht der Betriebsrentenexperte.

Chef und Mitarbeiter profitieren

Bei der Umsetzung der Hochrainer-Betriebsrente, wie sie im Unternehmen heißt, entschieden sich Erich und Werner Hochrainer für zwei Wege: die Direktversicherung und die rückgedeckte Unterstützungskasse. „Damit können wir verschiedene Herausforderungen, die Mitarbeiter an uns stellen, abdecken“, erläutert Erich Hochrainer. Die Vorteile: Diese Wege sind für den Arbeitgeber einfach zu handhaben, flexibel, bilanzneutral und für den Chef die haftungssicherste Form der bAV. Auch für die Mitarbeiter bietet die Direktversicherung positive Effekte: Bei einer Kündigung sind die Verträge portabel, sie sind Insolvenz- und Hartz-IV-geschützt. Oder, wie Erich Hochrainer seine Betriebsrente auf den Punkt bringt: „Eine klare Win-win-Situation für die Belegschaft und das Unternehmen.“

Während die bAV mittlerweile ein Klassiker für Arbeitgeber und Belegschaft ist, stellt die betriebliche Krankenzusatzversicherung (bKV) noch ein relativ neues Angebot dar, mit dem Arbeitgeber punkten können. Nachdem das Finanzministerium die Freibeträge für die betriebliche Gesundheitsvorsorge wieder gestrichen hat, steht hier nicht das Steuersparmodell für Unternehmer im Vordergrund, sondern der Mehrwert für den Betrieb und die Belegschaft. „Es geht hier um eine bessere Gesundheitsvorsorge für die Mitarbeiter“, erklärt Uwe Jüttner vom Versicherungsmakler Aon aus Hamburg.

Gestaltung liegt beim Chef

Der betriebliche Krankenversicherungsschutz reicht von einfachen Vorsorgeleistungen, etwa für den Urlaub im Ausland, bis hin zu vollen Leistungen für Privatpatienten mit Chefarztbehandlung im Einbettzimmer (siehe Tabelle links). Auch Familienangehörige der Mitarbeiter können meist zu gleichen Konditionen mitversichert werden. Rund 20 private Krankenversicherungen bieten die Kollektivverträge bereits an. Im Detail unterscheiden sich die Leistungen durch Selbstbeteiligungen und die Versicherungsbeiträge erheblich. Die Wahl der Angebote und die Gestaltung für Leistungsträger des Betriebs liegt beim Chef. Der Arbeitgeber punktet hier, wie auch bei der betrieblichen Altersvorsorge, wenn er diesen Mehrwert überzeugend vertritt.

Neuer Trend bei Betriebsrenten

In der betrieblichen Altersvorsorge zeichnen sich neue Wege ab: Mit dem Opting-out-Modell erhöht sich die Akzeptanz der Belegschaft deutlich.

Wie funktioniert die klassische betriebliche Altersvorsorge?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) werden die Beträge vom Bruttoeinkommen abgezogen, bevor Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgehen. Dabei entstehen sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer finanzielle Vorteile, die gesetzlich so gewollt sind. Zur Verbesserung der bAV verzichtet der Staat bei Mitarbeitern auf Teile der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge (SV) und Teile der SV-Beiträge für den Arbeitgeber.

Tipp: Diese gewonnene Liquidität sollte der Unternehmer in die bAV reinvestieren, um die maximale Akzeptanz zu erzielen.

Was ist ein Opting-out-Modell?

Neuer Trend in der bAV ist das Opting-out-Modell. Der Arbeitgeber richtet die betriebliche Altersversorgung obligatorisch für die gesamte Belegschaft ein. Per Opting-out-Vereinbarung wird mit dem Mitarbeiter geregelt, dass ein bestimmter Teil seines Bruttoeinkommens in eine Betriebsrente fließt. Der Mitarbeiter kann der Vereinbarung aber widersprechen.

Wo kommt das Opting-out-Modell her?

Auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung ist Deutschland im internationalen Vergleich Hinterbänkler. Andere Staaten wie England, Dänemark oder USA fördern seit Langem die bAV als dritte wichtige Säule der Einkommenssicherung im Ruhestand. Hierbei ist besonders die Verantwortung des Arbeitgebers gefragt. Mit Opting-out erhöht sich die Akzeptanz der bAV deutlich.

Was ist ein Opting-in-Modell?

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht, über seinen Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung einzufordern. Erfolgt die betriebliche Versorgung auf Initiative des Mitarbeiters, der gezielt seinen Chef danach fragt und die entsprechenden Vereinbarungen schließt, heißt das Opting-in.