Interview zum Thema Finanzierung Guy Selbherr: Wann sich Kapitalbeschaffung durch eine Beteiligung lohnt

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Wer Kapital von Beteiligungsgesellschaften für die Finanzierung einsetzt, hat gute Chancen, große Pläne im Betrieb zeitnah in die Tat umzusetzen. Guy Selbherr von der MBG Baden-Württemberg spricht über Vorteile, Risiken und Voraussetzungen.

Beteiligung: Wann sie  sich für den Betrieb lohnt
Eine Beteiligung kann sich für Betriebe lohnen, wenn sie schnell wachsen. Auch in der Krise erhöht sie die Liquidität und die Vertrauenswürdigkeit gegenüber Banken. - © MR - stock.adobe.com
handwerk magazin: Wie viele Handwerker interessieren sich überhaupt für Kapital von Beteiligungsgesellschaften?

Guy Selbherr: Themen wie Fachkräftemangel, der demografische Wandel und die Digitalisierung erfordern in der Branche große Investitionen, um zukunfts- und wettbewerbsfähig zu bleiben. Und gerade Handwerksbetriebe haben es in starken Wachstumsphasen bei der Kreditaufnahme nicht leicht. Beteiligungen helfen hier, da sie die Eigenkapitalquote und tendenziell auch das Rating verbessern. Insbesondere bei Unternehmensübernahmen werden Beteiligungen angefragt.

Ist Beteiligungskapital im Handwerk überhaupt schon en vogue?

Unsere Wahrnehmung ist, dass das Thema noch nicht ganz so präsent ist wie in anderen Branchen. Ich bin mir aber sicher, dass es weiter an Bedeutung gewinnen wird, denn der Markt ist dynamisch und die Digitalisierung wird ein Wachstumsbeschleuniger für Betriebe sein.

Welche Wege hätten die Betriebe alternativ, um an Geld zu kommen?

Der Strauß möglicher Finanzierungsformen alternativ zur klassischen Kreditfinanzierung ist derzeit groß. Er reicht je nach Geschäftsmodell des Handwerks-betriebes von Crowdfunding, Private Equity, also Eigenkapitalfinanzierung durch Beteiligungsgesellschaften, Family Offices oder Business Angels bis hin zu Factoring. Dominierend und in Verbindung mit Förderdarlehen historisch günstig bleibt die Fremdkapitalfinanzierung.

Handelt es sich um junge Betriebe oder auch um Alteingesessene, die Beteiligungskapital anfragen? Welche Rolle spielen Start-ups?

Wir helfen häufig bei Nachfolgefinanzierungen. Die Gründungsintensität im Handwerk ist allerdings sehr hoch, diese erreichen wir über Finanzierungen, die wir über die Bürgschaftsbank absichern.

Wie kommen die Betriebe auf Sie zu?

Die meisten Kontakte kommen über die Kammern, die Hausbanken oder andere Netzwerkpartner. Über das Finanzierungsportal ermoeglicher.de können Betriebe aber auch direkt mit uns Kontakt aufnehmen.

An welche Voraussetzungen knüpfen Sie Beteiligungskapital, müssen Projekte vorgezeigt werden, oder gewähren Sie Kapital „einfach so“?

„Einfach so“ gewähren wir das Kapital natürlich nicht. Aber der Prozess soll so einfach wie möglich sein. Wir betrachten die Projekte und den Businessplan und prüfen, ob die Vorhaben Erfolg versprechend sind. Auch sprechen wir mit dem Management, um mehr zu erfahren über dessen Fähigkeiten und Motivation, die Zukunft zu gestalten.

Spielt die Größe des Betriebs eine Rolle, wann genau winken Sie ab?

Unsere Zielgruppen sind kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründer. Maßgebend ist die EU-KMU-Definition, sodass wir Unternehmen, die mehr als 250 Beschäftigte und einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro haben, nur eingeschränkt unterstützen.

In welcher Höhe beteiligen Sie sich?

Über den Mikromezzaninfonds sind Kleinstbeteiligungen zwischen 10.000 und 50.000 Euro möglich. Hier gilt auch die kleinere Kleinunternehmer-Grenze. Die klassischen Beteiligungen liegen zwischen 50.000 Euro und 1 Million Euro, die von Bund und Land rückverbürgt werden. Mit dem Corona-Hilfspaket soll der Höchstbetrag temporär auf 2,5 Millionen Euro angehoben werden, zudem soll auch die Finanzierung von Betriebsmitteln bis zu 1 Million Euro möglich sein.

Und unter welchen Bedingungen?

Es gilt die Eigenkapital-Parität, das heißt, wir können maximal das Eigenkapital spiegeln, das der Gründer einbringt. Um für junge Unternehmen und kleine Mittelständler gerade in diesem Punkt eine Erleichterung zu schaffen, wird in Kürze ein erweitertes Mezzanin-Beteiligungsprogramm neu an den Markt gehen – hier werden wir bis zu 800.000 Euro ausreichen können. Ebenso haben wir Spielraum dadurch, dass wir auch andere Mittel als eigenkapitalähnlich betrachten, beispielsweise das KfW-Angebot ERP Kapital für Gründung.

Wie sichern Beteiligungsgesellschaften ihr Risiko ab?

Über Garantien der Bürgschaftsbank und eventuell über die persönliche Teilgarantie des Unternehmers. In Ausnahmefällen über andere Bankpartner unserer Bankenkooperation oder über den Europäischen Investitionsfonds.

Beteiligungen können sogar Insolvenzen abwenden – ist das Risiko dann nicht zu groß für den, der sich beteiligt, oder wenden Sie in solchen Fällen einfach höhere Zinssätze an?

Beteiligungen sind im Insolvenzfall nachrangig, insofern ist unser Risiko in der Tat größer als bei Darlehen. Deshalb sind auch unsere Zinssätze höher. Der Unternehmer erhöht sein Eigenkapital und verbessert sein Rating. Damit eignet sich Beteiligungskapital hervorragend zur Krisenvorsorge, weil das Unternehmen einen zusätzlichen Puffer hat. Auch unterstützen wir in solchen Situationen, um den Betrieb wieder auf Kurs zu bringen.

Worin liegt der Vorteil für Unternehmen im Vergleich zu anderen Finanzierungsformen, etwa privaten Darlehen?

Wir verstehen uns als Sparringspartner, so endet unser Engagement nicht mit der Finanzierung, sondern wir stehen den Unternehmen mit unserem Know-how beratend zur Seite. Außerdem sind Beteiligungsgesellschaften in das regionale Innovations-Ökosystem eingebunden. Baden-Württemberg etwa ist Hightechland mit exzellenten Universitäten und einem breit gefächerten Angebot von Expertennetzwerken, mit denen wir in Austausch stehen. Darauf greifen wir zurück, beispielsweise bei der Vorbereitung der Unternehmer sowie bei der Unterstützung, wenn es Schwierigkeiten gibt.

Welche vertraglichen Besonderheiten müssen Unternehmer beachten, die sich Kapital bei Ihnen besorgen?

Wir arbeiten mit Standardverträgen, sie umfassen die klassischen Anforderungen einer stillen Beteiligung.

Inwieweit nehmen Sie im Unternehmen Einfluss, wenn Sie sich beteiligen?

Der Vorteil einer stillen Beteiligung ist, dass der Unternehmer „Herr im Haus“ bleibt. Besonders interessant wird eine stille Beteiligung mit Blick auf mögliche Veränderungen bei bestehenden Gesellschaftern: Denn trotz der wirtschaftlichen Zuordnung von stillen Beteiligungen zum Eigenkapital verändert eine solche Beteiligung gerade nicht die Gesellschafterstruktur und damit die Anteilsverhältnisse im Unternehmen.

Der Unternehmer muss also nicht fürchten, mit dem stillen Gesellschafter weitere mitbestimmende Personen in das Unternehmen zu holen?

Nein. Bei den zustimmungspflichtigen Geschäften und Vetorechten haben unsere Verträge einen standardisierten Katalog, den wir vorgeben – hierauf hat der Unternehmer dann aber keinen Einfluss.

Welche Laufzeiten sind üblich?

Der Standard ist sieben bis zehn Jahre, die Mindestvertragslaufzeit liegt bei stillen Beteiligungen bei fünf Jahren. Nach fünf Jahren besteht ein ordentliches Kündigungsrecht des Beteiligungsnehmers.

Werden Unternehmer bei Ihnen mit Steuerberater und Anwalt vorstellig, oder stellen Sie ihm Profis zur Seite?

Oft sind Unternehmensberater involviert, die den Kontakt zu uns herstellen. Es kommt aber auch vor, dass wir dem Unternehmer raten, sich Unterstützung zu holen, gegebenenfalls stellen wir die Kontakte her. Die Anwälte unserer Kunden prüfen den Vertrag, wir stehen beratend zur Seite.

Welche Fehler können passieren?

Fehler resultieren aus einer unrealistischen Planung oder Unwägbarkeiten im Kapitalbedarf, typisches Beispiel sind Baukostenüberschreitungen. Wir empfehlen generell, Experten hinzuzuziehen, etwa den Betriebsberater der Handwerkskammern und einen Steuerberater.

Vielen Dank für das Gespräch!

Guy Selbherr

  Guy Selbherr ist Vorstand der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg
Guy Selbherr ist Vorstand der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und Geschäftsführer der MBG Baden-Württemberg. - © Bürgschaftsbank & MBG/Thomas Möller

Guy Selbherr ist Vorstand der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und Geschäftsführer der MBG Baden-Württemberg. handwerk magazin befragte ihn zu den Vorteilen, sich eine Beteiligungsgesellschaft mit ins Boot zu holen.