Bester Schutz für den Betrieb

Betriebshaftpflicht Die wichtigste Police für Gründer und gestandene Unternehmer: Nur sie schützt vor existenzbedrohenden Risiken. Dabei sichern Selbstbehalte und Rabatte günstige Prämien für die Firmen.

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    Für ein gutes Gefühl: Michael Dörgeloh setzt zur Absicherung seiner jungen Firma auf die Betriebshaftpflicht.
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    Die Betriebshaftpflicht hat sich für seinen Baubetrieb in Dortmund bereits bezahlt gemacht: Geschäftsführer Armin Glasser.„Es wäre fahrlässig für eine Firma, keine Versicherung abzuschließen.“
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    „Als Gründer ohne Betriebshaftpflicht droht immer die Insolvenz.“Thomas Opitz, Abteilungsleiter Großschäden beim Münchener Verein.

Bester Schutz für den Betrieb

Vor zwei Jahren hat sich Michael Dörgeloh als Fliesenleger mit Fachwirtschein selbständig gemacht. Bei untertariflicher Bezahlung in seinem alten Betrieb war der Schritt in die Unabhängigkeit für ihn einen Versuch wert.

Der Jungunternehmer aus Ovelgönne in Norddeutschland kennt die typischen Risiken seines Berufs und lässt bei seinen Kunden entsprechende Vorsicht walten. „Das Schlimmste, was passieren kann ist, wenn man die alten Fliesen im Badezimmer mit dem Boschhammer abstemmt und Leitungen beschädigt - wie zum Beispiel Gas, Strom oder Wasser, das sich dann über mehrere Etagen verteilt“, erklärt Dörgeloh. Seine Betriebshaftpflichtversicherung brauchte der Jungunternehmer deswegen bisher zwar noch nicht in Anspruch zu nehmen, aber es beruhigt ihn, für den Ernstfall gerüstet zu sein.

Denn wer anderen einen Schaden zufügt, ist gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet - und das in unbegrenzter Höhe. Eine betriebliche Haftpflichtversicherung deckt die größten Risiken wie Schäden durch Feuer oder Wasser für Existenzgründer und gestandene Handwerksunternehmer ab.

Risikovorsorge für jeden Betrieb

„Wenn man als Autofahrer keine Haftpflichtpolice hat, steht man mit einem Bein im Gefängnis, und als Existenzgründer ohne Betriebshaftpflichtpolice mit einem Bein in der Insolvenz“, macht der Abteilungsleiter Großschäden vom Münchener Verein, Thomas Opitz, die Brisanz des Themas deutlich. „Die Police ist elementarer Bestandteil der Risikovorsorge für jeden Betrieb“, ergänzt der Versicherungsexperte. Gründer und Unternehmer sollten bei der Betriebshaftpflicht insbesondere auf einen umfassenden Versicherungsschutz, ausreichende Deckungssummen und mögliche Rabatte und Selbstbehalte der Gesellschaften achten.

Dass die Police ihren Zweck erfüllt, kann der Dortmunder Handwerksunternehmer Armin Glasser nur bestätigen: „Es wäre fahrlässig, nichts zu tun.“ Die Leber-Bausanierung GmbH & Co. KG übernimmt Wohnungsumbauarbeiten vom Keller bis zum Dach. Bei Stemmarbeiten vor vier Jahren wurde eine Elektrogrundleitung beschädigt. Die Versicherung kam dafür auf, damit hat sich der Risikoschutz für den Baubetrieb bereits bezahlt gemacht. Den Risikoschautz haben die Brüder Glasser, der eine gelernte Fliesenleger, der andere Stukkateurmeister, bei der Betriebsübernahme vor zehn Jahren bei der Signal Iduna abgeschlossen.

Hohe Deckungssummen abschließen

Wichtig ist für die Versicherungen eine präzise Risikobeschreibung mit allen betriebstypischen Tätigkeiten im Innen- und Außenbereich. Bei den vereinbarten Deckungssummen raten Experten dazu, zwei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden nicht zu unterschreiten. Bearbeitungsschäden sollten generell mit mindestens 100000 Euro abgesichert werden. „Die größten Schäden entstehen durch Feuer und Wasser. Das kann den Fliesenleger genauso wie den Elektriker und die meisten anderen Bauhandwerker treffen“, erklärt der unabhängige Versicherungsberater Werner Fütterer.

Das mache die Policen für Handwerksbetriebe allerdings teurer, so der Versicherungsberater. Mit Existenzgründerrabatten können Jungunternehmer jedoch bis zu einem Drittel Prämie sparen. Gründer zahlen zwischen knapp 400 Euro und bis zu 750 Euro Prämie im Jahr. Die Versicherungsbeiträge variieren aber: Sie setzen sich aus Rabatten der Gesellschaften, der Länge der Vertragslaufzeit und den vereinbarten Selbstbehalten zusammen. handwerk magazin hat exklusiv die attraktivsten Angebote für Gründer und Unternehmer recheriert und stellt hier die Top-Angebote in der Übersicht vor (siehe Tabellen auf den Seiten 67 und 69).

Auch etablierte Betriebe haben bei den Gesellschaften eine gute Verhandlungsposition. „Der gestandene Unternehmer kann bei der Versicherung auf seine langjährige praktische Erfahrung pochen. Das funktioniert für Kunden mit nur wenig Schäden in der Vergangenheit“, weiß Fütterer. „Aber das muss der Unternehmer seiner Versicherung natürlich schlüssig erklären.“

Erfahrene Handwerksbetriebe zahlen für ihre Betriebshaftpflicht ohne Selbstbehalt zwischen rund 1500 und knapp 2000 Euro im Jahr. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro sind die Beiträge deutlich günstigen; zwischen knapp 1300 und 1700 Euro (siehe Tabelle Seite 69).

Billigangebot ist nicht das Beste

„Kleinere Schäden können Unternehmer aus der eigenen Tasche zahlen“, rät der Versicherungsberater den Betrieben. Die Gesellschaften bieten dafür die erwähnten Selbstbehalte an. Wer viele Kleinschäden im Jahr abrechnet, dessen Prämie steigt bei der Versicherung oder die Gesellschaft entzieht dem Kunden den Versicherungsschutz. Eine neue Deckung bei einem anderen Anbieter ist dann nur schwer zu finden.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist das sogenannte unternehmerische Risiko. Für mangelhafte Arbeit, die beim Kunden nachgebessert werden muss, kommt die Betriebshaftpflichtversicherung nicht auf. Wenn der Betrieb zum Beispiel Fliesen falsch verlegt oder vielleicht sorgar falsche Fliesen verwendet.

Unternehmer sollten auch nicht ausschließlich auf die Kosten ihrer Betriebshaftpflicht sehen: Die billigste Versicherung ist nicht immer die Beste. Im Schadenfall kommt nach Erfahrung von Versicherungsberater Fütterer n der Haftpflicht bei etwas teureren Versicherern häufig eine bessere Lösung zustande. „Beim Verkauf wird von Vermittlern oft nur auf den Preis geachtet“, stellt Jörg-Peter Sieg von der Nordias GmbH Versicherungsmakler aus Kiel beim Policencheck oft fest.

„Die Folge sind dann ungenügende Deckungssummen, oder der Betrieb wird von der Versicherung falsch eingestuft“, so Sieg.

Das Stichwort, auf das Unternehmer unbedingt beim Vertragsabschluß achten sollten, heißt hier Mischbetrieb: Viele Handwerksunternehmer machen sich nicht nur als Tischler selbständig, sie übernehmen zusätzlich auch Trockenbau- sowie kleinere Maler- und Installationsarbeiten. Und Maler sind heute oft auch Bodenleger und Trockenbauunternehmer und übernehmen oft Fassadendämmung beim Kunden. „In die Haftpflichtpolice wird dann nur das günstigste Gewerk genommen. Das kann im Schadenfall zu großen Problemen führen“, sagt Vertriebsleiter Sieg. „Denn in der Risikoanalyse müssen diese Arbeiten in unterschiedlichen Gewerken berücksichtigt werden.“

cornelia.hefer@handwerk-magazin.de

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