Berufsunfähigkeit: Versicherung ab 2015 deutlich teurer

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Ab 1. Januar werden Neuverträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung voraussichtlich um bis zu acht Prozent teurer. Menschen mit riskanten Berufen wie Dachdecker oder Gerüstbauer werden es schwerer haben, einen Vertrag zu bekommen.

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Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicehrung werden 2015 steigen. - © Volker Witt/Fotolia.com

Hintergrund für die Veränderungen bei der Berufsunfähikeitsversicherung (BU) ist das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG), das ab 1. Januar 2015 in Kraft tritt und neben der Lebensversicherung auch Berufsunfähigkeitsversicherungen und Pflegeversicherungen betrifft. Verbaucherschützer gehen davon aus, dass die Beiträge für die BU 2015 daher deutlich steigen und die Verträge gerade für körperlich arbeitende Berufsgruppen wie Handwerker schwerer zu bekommen sind. Darauf weist aktuell das 1A-Verbraucherportal hin.

Neues Gesetz hat Konsequenzen

Das neue Gesetz regelt unter anderem, dass der sogenannte Garantiezins auf einen historischen Tiefstand von 1,25 Prozent sinkt und dass Versicherte zu 90 Prozent an den Risikogewinnen der Versicherung beteiligt werden müssen. Branchenexperten und Verbraucherschützer erwarten deshalb vier wesentliche Folgen:

1. Die Berufsunfähigkeitsversicherung verteuert sich (Neuverträge);

2. Versicherungen werden seltener bereit sein, risikoreiche Personengruppen zu versichern und Anträge häufiger ablehnen;

3. Es wird für Verbraucher schwieriger, eine BU abzuschließen;

4. Jüngere Menschen werden von den Beitragserhöhungen besonders betroffen sein.

Risikogewinne für Verbraucher - höheres Risiko für Versicherungen

Einer der Knackpunkte im Gesetz sind die sogenannten Risikogewinne. Was genau verbirgt sich dahinter? Versicherungsbeiträge sind so bemessen, dass sie ein statistisches Risiko wie die Berufsunfähigkeit finanziell abdecken. Können im Laufe der Zeit die ausgezahlten Versicherungsleistungen tatsächlich durch die Versicherungsbeiträge finanziert werden, spricht man von einem Risikogewinn.

Müssen allerdings mehr Versicherungsleistungen ausgezahlt werden als durch die Beiträge abgedeckt, ergibt sich für die Versicherung ein Verlust. Diesen Verlust muss die Versicherung vollständig allein tragen, während der Risikogewinn ab 2015 zu 90 Prozent dem Versicherten zugutekommt.

"Deshalb werden Versicherungen künftig noch penibler darauf achten, möglichst nur Menschen zu versichern, die mit möglichst geringer statistischer Wahrscheinlichkeit berufsunfähig werden, um das Beitragsverhältnis möglichst günstig zu halten”, erklärt dazu Albert Gottelt vom 1A-Verbraucherportals.

In der Folge wird es für Personen mit riskanten Berufen, wie Dachdecker oder Gerüstbauer kaum noch bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherungen geben. Auch Menschen, die mit leichten Vorerkrankungen bisher noch versichert wurden, könnten ab 2015 häufiger abgelehnt werden.

Tipp: 2014 werden einige Versicherungen bis Jahresende BU-Policen zu vereinfachten Bedingungen und reduzierten Gesundheitsfragen ausgeben.