Grundsicherungsrente Grundsicherung: Rechner für Rentner und Alleinerziehende

Gerade Rentner und Alleinerziehende stehen oft vor dem Problem, ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Vermögen oder Einkommen bestreiten zu können. Hier tritt in Deutschland als Sozialleistung die sogenannte Grundsicherung ein. Mit diesem Rechner können Sie Ihre Grundsicherungsleistungen berechnen.

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Berechnung der Grundsicherung

Der Gesetzgeber möchte, dass Personen, die durch Alter oder dauerhafte Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausscheiden und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen bestreiten können, eine eigenständige soziale Leistung erhalten. So sollen sie ihren Grundbedarf decken können. Ziel ist es, dass die sogenannte " verschämte Altersarmut" zurückgeht.

Grundsicherung beantragen

Anträge auf Grundsicherung können beim örtlichen Sozialamt gestellt werden. Es ist auch die beste Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Grundsicherung. Auch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind gesetzlich verpflichtet, ihre Versicherten über die Leistungsvoraussetzungen und das Verfahren zu informieren und Anträge auf Grundsicherung entgegenzunehmen und an das zuständige Sozialamt weiterzuleiten.

Sofern Sie nur eine kleine Rente beziehen, erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger zusammen mit dem Rentenbescheid ein Antragsformular auf Grundsicherungsleistungen. Bekommen Sie ihn nicht, fordern Sie ihn einfach an. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, wird geprüft.

Die Höhe der Grundsicherung

Die Grundsicherungsleistung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Der maßgebende Regelsatz des Antragsberechtigten orientiert sich am Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Außerdem werden der angemessene tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge beurteilt. Wenn keine Pflichtversicherung besteht, wird ein Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelsatzes bei Vorliegen verschiedener Sachverhalte gewährt. Dazu gehören zum Beispiel Schwerbehinderte mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G (gehbehindert) oder aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder alleinerziehenden Personen.

Grundsicherung ist keine Grundrente

Die Grundsicherung ist eine am persönlichen Bedarf orientierte Leistung. Grundsicherungsleistungen können Handwerker nur beziehen, wenn (oder soweit) das eigene Einkommen und Vermögen des Berechtigten oder seines Ehegatten nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Es gibt aber auch Einkünfte, die nicht gegengerechnet werden. Dazu gehören: etwa die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz, (Kriegsbeschädigtengrundrente) beziehungsweise sonstige Leistungen für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bis zu deren Höhe, Leistungen mit Entschädigungscharakter, Leistungen der Pflegeversicherung, Elterngeld (höchstens 300 Euro), Leistungen nach dem Kindererziehungsleistungsgesetz, Leistungen aus einer zusätzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Grundlage (bis zu einem Höchstbetrag), hierzu gehört auch die Rente aus freiwilligen Beiträgen. Auch kleinere Ersparnisse bis 5.000 Euro (10.000 Euro bei Verheirateten), ein angemessenes Hausgrundstück, Familien- oder Erbstücke, deren Verkauf eine besondere Hörte bedeuten würde werden nicht berücksichtigt.

Gegengerechnet werden aber in jedem Fall das Haus- und Grundvermögen, PKW, Bargeld, Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen, Bausparkasse oder Ähnliches, Wertpapiere und Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen.

Den Antrag heute noch stellen

Die Gewährung der Grundsicherung setzt einen Antrag voraus. Ab Antragstellung können Leistungen auch rückwirkend gezahlt werden. Eine Nachzahlung für den Zeitraum davor kann nicht erfolgen. Stellen Sie deshalb den Antrag auf jeden Fall rechtzeitig.

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