Energieberatung Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan: Beraten und ausführen – jetzt geht beides

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Gebäudeenergieberater des Handwerks dürfen seit Dezember den geförderten „gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan“ erstellen. Das hat das Wirtschaftsministerium festgelegt. Damit können Betriebe Beratung und Sanierung aus einer Hand anbieten.

Malermeister Jürgen Werlein
Malermeister Jürgen Werlein ist geprüfter Gebäudeenergieberater (HWK). - © Stephan Minx

Eine gute Sache nennt Malermeister Jürgen Werlein die neue Richtlinie zur Förderung der Energieberatung. Denn jetzt kann der Inhaber eines Maler- und Verputzerbetriebes in Poppenlauer im unterfränkischen Landkreis Bad Kissingen nicht nur Energieberatungen bei Kunden durchführen, sondern die entsprechenden Maßnahmen wie zum Beispiel eine Wärmedämmung auch ausführen.

Möglich wurde das durch die „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude ( Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“, so der sperrige Titel im Amtsdeutsch. Sie wurde vom Bundeswirtschaftsministerium überarbeitet und gilt seit 1. Dezember 2017 . Zentraler Punkt: Der gebäudeindividuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine Vor-Ort-Beratung, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit Juli 2017 finanziell unterstützt. Konkret gibt es zurzeit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, höchstens 800 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 1.100 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten.

Bis Dezember 2017 erlaubte das BAFA nicht , dass Energieberater, die einen Handwerksbetrieb haben, Gebäudebesitzer auch beraten. Genauer gesagt durften sie zwar beraten, aber nicht über die BAFA-geförderte Beratung. Die Behörde befürchtete die fehlende Unabhängigkeit, wenn Beratung und Ausführung in einer Hand liegen. Künftig können Anlässe genutzt werden, Hauseigentümer über energetische Sanierungen durch eine geförderte Beratung zu informieren.

Chancen für Aufträge

Wenn beispielsweise ein Handwerker, der zugleich Gebäudeenergieberater ist, zu einem Kunden gerufen wird, um dessen Heizung, Dach oder Fenster zu reparieren, so kann der Hauseigentümer diese Gelegenheit nun nutzen und sich einen geförderten Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Eine solche anlassbezogene Beratung war bisher nicht möglich.

Noch weiß Maler Werlein nicht, ob sich die neue Regelung positiv auf seine Auftragslage auswirken wird, dazu sei es noch zu früh. Aber er ist optimistisch, denn auch seine Tätigkeit als Energieberater hat sich erfolgreich entwickelt. „Als ich 2009 die Qualifizierung zum Gebäudeenergieberater (HWK) absolvierte, waren die Beratungsanfragen noch rar“, erinnert sich Werlein. Inzwischen kann er allein von den Beratungen gut leben .

Voraussetzung dafür, dass Handwerker überhaupt Förderungen für Beratungen bekommen, ist die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena), in der auch Werlein als Experte steht, wofür er 100 Euro im Jahr bezahlen muss. Doch das Geld ist gut angelegt, „über die Suchfunktion in der Liste komme ich an Aufträge für Beratungen“, erklärt er.

Kleine Betriebe sind überfordert

Tomas Titz ist ebenfalls Gebäudeenergieberater und Vorsitzender des GIH Niedersachsen. GIH steht für „Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V.“ und ist die bundesweite Interessenvertretung für Energieberater. Der gelernte Installateur- und Heizungsbauermeister hat schon 2008 seinen Betrieb aufgelöst und sich mit seiner GTT Gebäudeenergieberatung Bennigsen im niedersächsischen Springe selbstständig gemacht. Für Titz ist klar: „Eine Energieberatung mithilfe eines Sanierungsfahrplans dauert rund zwei Tage, das lässt sich nebenbei nicht stemmen.“ Für kleine Handwerksbetriebe sei es eine Herausforderung, wenn sie beides machen, beraten und ausführen. Das gehe nur, wenn im Unternehmen jemand für Beratungen geschult und freigestellt ist. „Natürlich ist es eine Chance, über die Erstellung eines Sanierungsfahrplans an Zusatzaufträge zu kommen“, so Titz. Aber dafür müssten Kapazitäten im Betrieb vorhanden sein. Ein kompletter Sanierungsfahrplan umfasse leicht über 20 Seiten. Auch brauche man dafür von der KfW und BAFA zugelassene Computerprogramme, die rund 1.000 Euro kosten. Titz hat sich auf die Erstellung von Sanierungsfahrplänen spezialisiert, sieht in der Transparenz der darin vorgeschlagenen Maßnahmen den größten Vorteil für renovierungswillige Kunden.

Förderprogramm: Die wichtigsten Neuerungen

Die BAFA- Vor-Ort-Beratung wird umbenannt in Energieberatung für Wohngebäude. Grund für die inhaltlichen Änderungen sind vor allem die trotz stark erhöhter Fördersätze rückläufigen Antragszahlen. Die Förderung erhält der Energieberater, für Kunden wird die Beratung günstiger.
  • Unabhängigkeit. Die bisherige personenbezogen definierte unabhängige Energieberatung wird durch eine „Energieberatung in neutraler/objektiver Weise“ ersetzt. In Zukunft muss die wirtschaftliche Neutralität der Energieberater durch eine Eigenerklärung zur Hersteller-, Anbieter-, Produkt- und Vertriebsneutralität bei jedem Antrag unterschrieben werden.
  • Ausführung. Energieberater mit eigenem Handwerksbetrieb dürfen die geförderte Beratung durchführen und jetzt auch die Maßnahmen am selben Objekt umsetzen.
  • Sanierungsvariante. Der Kunde kann wählen zwischen einer Komplettsanierung oder Schritt-für-Schritt-­Sanierung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan.
  • Zulassung. Alle in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste) gelisteten Sachverständigen für KfW-Programme sind nun zugelassen und müssen sich beim BAFA listen lassen.

Weiterbildung: So werden Sie Gebäudeenergieberater

Nur wer die entsprechende Qualifikation besitzt, darf geförderte Beratungen durchführen und sich in die dena-Energie­effizienz-Expertenliste eintragen.

Zahlreiche Förderprogramme wie die des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der KfW Bankengruppe setzen den Eintrag als verpflichtend voraus. Wichtigste Voraussetzung für die Eintragung ist die Qualifikation. Im Handwerk gibt es als Weiterbildungsmaßnahme den Gebäudeenergieberater (HWK).

Ein Kurzüberblick:
  • Zielgruppe. Meister aus dem Bau-, Elektro-, Kaminkehrer-, SHK-Handwerk, Ingenieure und Architekten, Techniker mit Gesellenprüfung.
  • Dauer. Die Kurse werden in Teil- und Vollzeit angeboten, insgesamt sind es 250 Unterrichtsstunden.
  • Kosten. Die Kosten liegen bei circa 2.200 Euro.
  • Inhaltliche Schwerpunkte
    # Modernisierungen planen
    # Bauwerke und Baukonstruktionen bewerten und auswählen
    # Bauphysikalische Anforderungen berücksichtigen
    # Technische Anlagen bewerten und auswählen
    # Gesetzliche Regelungen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz anwenden
  • Förderung. Unterschiedlich, Teilnehmer, die die Prüfung erfolgreich abschließen, belohnt der Freistaat Bayern zum Beispiel mit einem Meisterbonus von 1.000 Euro.