50-Euro-Freigrenze Benzingutscheine steuerfrei

Sachleistungen an Mitarbeiter (keine Barzahlungen) bis zu 50 Euro im Monat bleiben lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Besonders beliebt bei Mitarbeitern sind beispielsweise Benzingutscheine - auf denen genau zu vermerken ist, wofür sie verwendet werden dürfen (etwa berechtigt zum Kauf von Super-Benzin in Höhe von 30 Euro im Monat). Damit ist der Unternehmer "Leistungsempfänger" und kann die Umsatzsteuer aus den Quittungen geltend machen. Andererseits aber ist die Abgabe des Benzins an den Mitarbeiter umsatzsteuerpflichtig. Für den Chef kommt das null zu null heraus. Er kann die Vorsteuer einerseits geltend machen, andererseits entsteht für ihn in gleicher Höhe Umsatzsteuer. hm-Tipp: Ob der Chef die Umsatzsteuer tatsächlich angibt, prüft das Finanzamt derzeit kritisch. Grund genug, mit besonderer Sorgfalt die Richtigkeit der eigenen Angaben zu überwachen.

50-Euro-Freigrenze

Benzingutscheine steuerfrei