Beitragsrückzahlungen der Krankenkasse steuerlich abwägen

Zahlt der Handwerker kleinere Krankheitskosten selbst, winkt die private Krankenversicherung häufig mit einer Beitragsrückerstattung. Auch, wenn die Erstattung größer ist als die selbst bezahlten Krankheitskosten, muss dies nicht zu einem Vorteil führen. Der Grund: Die Steuer! Wann sich die Rückzahlung lohnt und wann darauf verzichtet werden sollte.

Beitragsrückserstattung muss ggf. auch versteuert werden - © ddp

Erhält der Handwerker eine Beitragsrückerstattung, muss er diese von seinen Krankenversicherungsbeiträgen abziehen. Im Ergebnis erhöht die Beitragsrückerstattung auch die Einkommensteuer. Es ist also genau zu rechnen, ob eine Beitragsrückerstattung wirklich sinnvoll ist.

Beispielsberechnung

Ein Handwerker hat Krankheitskosten in Höhe von 175 €. Wenn er diese Belege bei seiner privaten Krankenversicherung einreicht, erhält er die kompletten 175 € erstattet. Begleicht er den Betrag jedoch aus der eigenen Tasche, winkt ihm eine Beitragsrückerstattung in Höhe von 250 €, weil ansonsten keinerlei Kostenbelege zur Erstattung eingereicht wurden.

Was zunächst als deutlicher Vorteil aussieht, ist jedoch keiner! Weil die Beitragsrückerstattung im Ergebnis der Einkommensteuer unterliegt, muss auch diese berücksichtigt werden. Hier zwei Beispielsberechnungen:

Spitzensteuersatz

Bei einem Steuersatz von 42 Prozent würden insgesamt 110,78 € Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag anfallen. Der Vorteil aus der Beitragsrückerstattung schmälert sich also auf 139,22 € (250 € minus 110,78 €), obwohl er die Krankheitskosten von 175 € selbst trägt.

Fazit: Für den Handwerker wäre es deutlich günstiger auf die Beitragserstattung zu verzichten.

Grenzsteuersatz von 30 Prozent

Selbst bei einem geringeren Steuersatz von 30 Prozent würden schon 79,13 € an Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag anfallen. Dann würde der Vorteil der Beitragsrückerstattung unter dem Strich noch 170,87 € (250 € minus 79,13 €) betragen.

Fazit: Auch bei diesem Steuersatz wäre es günstiger auf die Beitragserstattung zu verzichten.

Damit Sie individuell prüfen können, ob die Beitragsrückerstattung für Sie günstiger ist oder nicht, haben wir Ihnen eine Arbeitshilfe erstellt.