Vermietung Bei Leerstand schnell Steuern erstatten lassen

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Mietrecht

In Ballungsräumen dürfte es zwar nicht oft vorkommen, doch in ländlichen Regionen stehen die Objekte auch schon mal länger leer. Die Vermieter können sich in diesem Fall die Grundsteuer erstatten lassen – mit Frist bis Ende März 2017.

Leerstehende Wohnung
Vermieter zahlen weniger Grundsteuer, wenn ihre Immobilie länger nicht genutzt wird. Dies gilt zumindest dann, wenn sie den Leerstand nicht selbst verschuldet haben. - © Jörg Lantelme, Fotolia.com

Vermieter zahlen weniger Grundsteuer, wenn ihre Immobilie länger nicht genutzt wird. Dies gilt zumindest dann, wenn sie den Leerstand nicht selbst verschuldet haben. Davon wäre beispielsweise auszugehen, wenn das Objekt zu einem erhöhten Preis angeboten wird. Im besten Fall weist der Vermieter dem Finanzamt im Zweifel also nach, wie er sich um einen neuen Mieter bemüht hat – etwa via Makler, Inseraten oder Internet-Immobilienanbieter – sowie zu welcher Monatsmiete das Objekt angeboten wurde.

Bis Ende März 2017 Grundsteuer zurückerstatten lassen

Dann kann er bei der Gemeinde, in Stadtstaaten beim Finanzamt, bis Ende März noch einen Antrag auf Rückerstattung der Grundsteuer beantragen. Hat der Vermieter weniger als die Hälfte der ortsüblichen Rohmiete erzielt, gibt es ein Viertel der Grundsteuer zurück – oder sogar die Hälfte, falls keine Einnahmen erzielt wurden.