Bauverzögerungen: Entschädigung für Nutzungsausfall

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Eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs sorgt unter Bauträgern und Handwerkern für Sorgenfalten. Das Gericht sprach einem Wohnungserwerber erstmals eine Nutzungsausfallentschädigung ähnlich wie nach einem Autounfall zu, weil die 136 qm große Neubauwohnung selbst zwei Jahre nach vertraglich festgelegtem Fertigstellungstermin noch nicht bezugsfertig war. Für die Miete der bisherigen kleineren Wohnung von 72 qm musste der Bauträger ohnehin aufkommen. Der Nutzungsersatz für den entgangenen Wohnkomfort beläuft sich laut BGH auf die ortübliche Vergleichsmiete unter Abzug eines 30 %igen Vermietergewinns (Az.: VII ZR 172/13). Rechtsanwalt Jürgen Mintgens von GTW empfiehlt: „Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung sind Handwerker gut beraten, zunächst einmal realistische Fertigstellungstermine im Vertrag mit dem Erwerber zu vereinbaren. Dies dürfte die sicherste Möglichkeit darstellen, Nutzungsausfallentschädigungsansprüchen entgegenzuwirken. In der Regel wird der Erwerber einer Wohnung oder eines Hauses durch den Erwerb eine Verbesserung seiner Wohnsituation herbeiführen, so dass im Falle eines Verzuges regelmäßig die Gefahr besteht, dass der Handwerker Nutzungsausfallentschädigung zahlen muss“.