Bautechnik: Stand der Technik zählt

Handwerksunternehmer sollten bei Bauleistungen die anerkannten Regeln der Technik einhalten. Das gilt auch für ungeschriebene anerkannte Vorgaben.

Bauhandwerker sollten die Normen und ungeschriebene anerkannte Regeln kennen. - © djama/Fotolia.com

Stand der Technik zählt

Handwerksunternehmer sollten bei Bauleistungen die anerkannten Regeln der Technik einhalten. Das gilt auch für ungeschriebene anerkannte Vorgaben. Das bestätigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (VII ZR 275 / 12). Sie sind relevant, wenn es um die Beseitigung von Mängeln geht. Darauf weist die Arge Baurecht im Deutschen Anwaltverein hin. Für die Richter sind die vertraglichen Regelungen entscheidend. Der Handwerkschef sollte jedes Detail im Auftrag schriftlich festhalten und stets die geltenden Normen und den aktuellen Stand der Technik berücksichtigen.

Tipp: Im Zweifel holen Handwerksunternehmer den Rat eines Fachplaners oder Bauingenieurs zu den Standards ein.