Risiko Sonneneinstrahlung Hautkrebs: Baubranche sagt der Berufskrankheit den Kampf an

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Um das durch intensive Sonneneinstrahlung ausgelöste Hautkrebsrisiko auf den Baustellen zu minimieren, haben die Verbände des Deutschen Baugewerbes mit der Gewerkschaft IG Bau und den Berufsgenossenschaften eine Sozialpartnervereinbarung abgeschlossen.

Sonnenschutz gegen Hautkrebs
Sonnenschutz gegen Hautkrebs - © © Riccardo Arata

Bei dem vereinbarten Maßnahmenbündel stehen Aufklärung und Prävention an erster Stelle.

„Arbeiten mit freiem Oberkörper in der prallen Sonne mag zwar cool sein, ist aber ohne Sonnenschutz absolut unvernünftig und birgt das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Daher haben wir gemeinsam mit verschiedenen anderen Verbänden ein Maßnahmenbündel vereinbart, um das durch intensive Sonneneinstrahlung ausgelöste Hautkrebsrisiko deutlich zu minimieren“, erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.

Mehr Aufklärung zum Risikofaktor UV-Strahlung

Die Verbände werden gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft die Unternehmen über das Hautkrebsrisiko weiter aufklären und deutlich machen, wie sie ihre Beschäftigten schon durch einfache Maßnahmen schützen können. Auch die Arbeitnehmer selber sollen intensiver informiert und eingebunden werden. Geplant sind etwa Apps, die anzeigen, wie hoch die Intensivität der UV-Strahlung am Arbeitsort ist und wie man sich am besten schützt.

Arbeitgeber zahlen Kosten zur Hautuntersuchung

Kernstück der Sozialpartnervereinbarung ist die Angebotsvorsorge: Die Unternehmen werden Arbeitnehmern, die überwiegend im Freien arbeiten, einmal jährlich den Besuch bei einem Betriebsarzt, Arbeitsmediziner, Haus- oder Hautarzt anbieten, damit sie sich beraten und ein Hautscreening durchführen lassen können, wodurch Hautkrebs noch in einem frühen Stadium entdeckt werden kann. Die Kosten für diese Untersuchung, die während der Arbeitszeit stattfinden kann, tragen die Arbeitgeber. „Der ursprünglich diskutierte Vorschlag einer Pflichtvorsorge ist damit erst einmal vom Tisch. Im Gespräch mit dem Bundesarbeitsministerium ist der von uns gefundene Weg einer Sozialpartnervereinbarung erörtert und auf den Weg gebracht worden.“ erklärte Pakleppa abschließend.

Diese Verbände und Institutionen sind an der Sozialpartnerschaft beteiligt

• Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.

• Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk/Bundesverband Gerüstbau e.V.

• Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

• Deutscher Abbruchverband e.V.

• Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V.

• Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

• Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

• Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

• Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.

• Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.