Bauabzugsteuer: Freistellungsbescheinigungen prüfen

Handwerker, die Bauleistungen erbringen, müssen ihren Kunden eine Freistellungsbescheinigung einreichen. Oftmals laufen diese zum Jahresanfang ab. Im Extremfall riskieren betroffene Firmenchefs, dass ihre Kunden 15 Prozent Bauabzugsteuer einbehalten. Was zu tun ist.

So gehen Sie bei der Prüfung der Freistellungsbescheinigungen vor:

  • Ist die Freistellungsbescheinigungen abgelaufen, sollte umgehend eine Neue beim Finanzamt beantragt werden.
  • Liegt diese vor, ist eine Kopie sofort an die Kunden weiter zu reichen.
  • Sofern noch keine neue Freistellungsbescheinigung ausgestellt wurde, gewähren clevere Unternehmer einen Zahlungsaufschub. Hintergrund: Damit können sie vermeiden, dass die Bauabzugsteuer vom Auftraggeber einbehalten wird.