BAG-Urteil: Absage an Bewerber muss nicht begründet werden

Wer bei mit seiner Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle nicht berücksichtigt wird, hat keinen Anspruch darauf, die Gründe hierfür zu erfahren, so das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil (Az.: 8 AZR 287/08 A).

BAG-Urteil: Absage an Bewerber muss nicht begründet werden

Geklagt hatte eine in Russland geborene, 45-jährige Bewerberin, die für die Stelle eines Softwareentwicklers erst gar nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. Sie sah darin eine Diskriminierung wegen ihres Geschlechts, ihrer Herkunft und ihres Alters. Dafür sollte ihr der Betrieb sechs Monatsgehälter, insgesamt 18.000 Schadenersatz zahlen.

Da sie jedoch keinerlei Indizien für die Diskriminierung nennen konnte, verlor die Bewerberin den Streit in allen Instanzen. Auf eine Begründung des Betriebes, weshalb die Bewerberin abgelehnt wurde, konnte sie nicht bestehen. Das BAG ließ allerdings offen, ob solch ein Anspruch nach den EU-Antidiskriminierungsrichtlinien bestehen könnte.

Tipp: Für den Fall, dass der Betrieb dem Arbeitsgericht doch Unterlagen herausgeben muss, sollten darin keine diskriminierenden Notizen enthalten sein.

hbk

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