Anleitung Ausstieg aus der Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Alle Angestellten und Arbeiter müssen Beiträge leisten, unabhängig davon, wie viel sie verdienen. Wer also eine Tätigkeit ausübt, die sozialversicherungspflichtig ist, kann nicht aus der Rentenversicherung austreten. Bestimmte Personenkreise können sich jedoch von dieser Pflicht befreien lassen.

Themenfeld: Handwerksunternehmer können nach der Beitragspflichtzeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung aussteigen. Dieses müssen sie schriftlich gegenüber der Deutsche Rentenversicherung erklären. Sie sollten aber bedenken: Mit einem Beitrag in die Deutsche Rentenversicherung können sich Selbstständige gegen viele Risiken absichern. Die gesetzliche Rente ist nicht nur reine Altersvorsorge, sondern deckt zusätzliche Leistungen wie Erwerbsminderung oder Rehabilitation ab.

Nutzen:Handwerksunternehmer können nach Ablauf von 18 Jahren aus der Pflichtversicherung aussteigen. Die 18 Jahre Handwerkerpflichtversicherung für Selbstständige beginnen mit der ersten Beitragszahlung, meist also ab Anfang der Lehre und enden nach Ablauf der Zeitspanne. Wer also mit 16 seine Lehre beginnt, ab 19 vier Jahre lang als Geselle arbeitet und sich mit 23 selbstständig macht, muss bis 34, also zehn Jahre lang als Unternehmer Pflichtbeiträge einzahlen. Der Download zeigt vier Schritte bis zum Austritt aus der DRV. Wer überlegt, aus der gesetzlichen Rente auszusteigen, sollte sich zuvor beraten lassen. So kann sowohl eine Rentenlücke vermieden werden als auch das Bereuen des Austritts.

Zielgruppe: Handwerksunternehmer

Inhalt:Der Download zeigt vier Schritte zum Austritt aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
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  • Datum: 13. Juli 2023
  • Dateiformat: pdf
  • Dateigröße: 75,95 kB
  • Quelle: handwerk magazin
  • Seitenanzahl: 2

Beschreibung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Alle Angestellten und Arbeiter müssen Beiträge leisten, unabhängig davon, wie viel sie verdienen. Wer also eine Tätigkeit ausübt, die sozialversicherungspflichtig ist, kann nicht aus der Rentenversicherung austreten. Bestimmte Personenkreise können sich jedoch von dieser Pflicht befreien lassen.

Themenfeld: Handwerksunternehmer können nach der Beitragspflichtzeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung aussteigen. Dieses müssen sie schriftlich gegenüber der Deutsche Rentenversicherung erklären. Sie sollten aber bedenken: Mit einem Beitrag in die Deutsche Rentenversicherung können sich Selbstständige gegen viele Risiken absichern. Die gesetzliche Rente ist nicht nur reine Altersvorsorge, sondern deckt zusätzliche Leistungen wie Erwerbsminderung oder Rehabilitation ab.

Nutzen:Handwerksunternehmer können nach Ablauf von 18 Jahren aus der Pflichtversicherung aussteigen. Die 18 Jahre Handwerkerpflichtversicherung für Selbstständige beginnen mit der ersten Beitragszahlung, meist also ab Anfang der Lehre und enden nach Ablauf der Zeitspanne. Wer also mit 16 seine Lehre beginnt, ab 19 vier Jahre lang als Geselle arbeitet und sich mit 23 selbstständig macht, muss bis 34, also zehn Jahre lang als Unternehmer Pflichtbeiträge einzahlen. Der Download zeigt vier Schritte bis zum Austritt aus der DRV. Wer überlegt, aus der gesetzlichen Rente auszusteigen, sollte sich zuvor beraten lassen. So kann sowohl eine Rentenlücke vermieden werden als auch das Bereuen des Austritts.

Zielgruppe: Handwerksunternehmer

Inhalt:Der Download zeigt vier Schritte zum Austritt aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Zusätzliche Informationen

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2