Aufträge: Forderungen klein halten

Zuerst arbeiten, dann abrechnen; dieses gesetzliche Prinzip gilt für alle Werkverträge. Doch mit Bonitätsauskünften und Abschlagszahlungen halten Betriebe die Außenstände gering.

  • Bild 1 von 2
    © Edler von Rabenstein - Fotolia
    Abschlagszahlungen mit dem Kunden vereinbaren: Handwerksunternehmer minimieren so ihr Ausfallrisiko bei großen Aufträgen.
  • Bild 2 von 2
    © Diethard B. Simmert
    „Immer mehr Privatkunden zahlen ihre Rechnungen aus Vorsatz nicht rechtzeitig.“ Diethard B. Simmert, Professor an der International School of Management.

Zahlungsrisiko verringern

Die meisten Handwerksbetriebe kennen das Problem: Sie kaufen oft teures Material ein, schicken ihre Mitarbeiter zu den Kunden und müssen trotz zügiger Rechnung dennoch lange auf ihr Geld warten. Nach dem neuesten Bericht „Wirtschaftslage Handwerk“, den Creditreform Anfang März veröffentlicht hat, erteilen nur 55,8 Prozent der befragten Betriebe dem Zahlungsverhalten ihrer Kunden die Schulnoten Eins und Zwei, 41,6 Prozent Drei und Vier.

„Besonders problematisch ist dabei, dass immer mehr Privatpersonen aus reinem Vorsatz ihre noch offenen Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlen, also von vornherein beabsichtigen, Schulden zu machen“, beklagt Diethard B. Simmert, Professor an der International School of Management in Dortmund und Frankfurt. Gegensteuern können die Handwerksbetriebe mit Instrumenten wie Bonitätsabfragen, den richtigen Verträgen und Abschlagszahlungen.

Regelmäßige Bonitätsabfragen minimieren Ausfallrisiko

So wie etwa Laura Lammel, Diplom-Ingenieurin und Geschäftsführerin der Lammel Bau GmbH & Co. KG in München, die sich mit 16 Mitarbeitern und einigen guten Subunternehmern auf Bau und Sanierung von Tiefgaragen spezialisiert hat. „Wir holen für jeden Kunden eine Bonitätsabfrage bei Creditreform ein“, berichtet die stellvertretende Obermeisterin der Bauinnung München. „Immerhin geht es bei uns in der Regel um Aufträge zwischen 200000 und 1,3 Millionen Euro, da wollen wir das Risiko eingrenzen. Zudem vereinbart die Firma gleich im Vertrag fünf bis sechs Abschlagszahlungen, die größte mit der Baustelleneinrichtung am Anfang. „Dadurch minimieren wir das Ausfallrisiko auf zehn Prozent des Auftragswerts, der bis zur Schlussrechnung noch offen ist“, freut sich Lammel.

Seite 2: Abschlagszahlungen bei offenen Rechnungen >>>

Vorgehen bei offenen Rechnungen

Gegen säumige Kunden geht die Firma abgestuft vor: Nachdem eventuelle Mängel beseitigt wurden, spricht Lammel mit dem Auftraggeber und verhandelt. Bringt das nichts, geht der Fall an die Schlichtungsstelle der Bauinnung. Zahlt der Kunde dann immer noch nicht, treibt ein Rechtsanwalt die Forderung ein. Doch das kommt selten vor. Die Chefin: „Ich bin für Fairplay, bei den Preisen und auch bei Zahlungsschwierigkeiten, und so verhalten sich meistens auch unsere Kunden“.

Wann Abschlagszahlungen möglich sind und Forderungen fällig werden, regeln Werkverträge nach BGB und VOB unterschiedlich. Mit der VOB/B können Handwerker einfacher Abschlagszahlungen kassieren, nach BGB wird ihre Schlussrechnung schneller fällig. Oft werden auch deshalb VOB und BGB kombiniert, um die günstigsten Komponenten zusammenzustellen. „Das jedoch sollten Unternehmer nur mit einem erfahrenen Experten machen, weil die VOB Allgemeine Geschäftsbedingungen sind, die Gerichte teilweise für unwirksam erachten “, rät Michael Frikell, Geschäftsführer der Bauinnung München.

„Aber auch Betriebe, die nicht zum Bau und Ausbau gehören und BGB-Werkverträge schließen, können mit Abschlagszahlungen ihre Außenstände verringern“, so Simmert. „Sobald der Kunde einen Wertzuwachs erhält, etwa der Heizkessel in seinem Haus steht, kann der Handwerker eine Abschlagszahlung fordern.“ Der Experte ermuntert alle Handwerker, ihr Forderungsmanagement effizient zu gestalten, um die Außenstände möglichst gering zu halten. „Nur so laufen sie nicht Gefahr, selbst in Zahlungsschwierigkeiten bis hin zum Insolvenzrisiko zu kommen.“