Ausländische Berufsabschlüsse anerkennen lassen

Seit April gilt das Anerkennungsgesetz: Handwerkskammern dürfen jetzt ausländische Berufsabschlüsse leichter anerkennen. Wie das geht, was es kostet.

Zimmerer: Das neue Gesetz verhilft zur Anerkennung von Auslandszeugnissen. - © Ingo Bartussek-Fotolia

Viele Handwerksbetriebe suchen händeringend nach Fachkräften. Ob sie aus Deutschland, der EU oder aus anderen Staaten kommen, ist den meist ausländerfreundlichen Handwerksunternehmern weniger wichtig als die berufliche Qualifikation. Doch hier gab es bisher eine oft große formelle Hürde: Viele ausländische Berufsabschlüsse sind nicht direkt mit den deutschen zu vergleichen. Das seit April geltende Anerkennungsgesetz erleichtert dies nun.

Während die Abschlüsse von EU-Bürgern mit der Berufsanerkennungsrichtlinie schon länger in Deutschland anerkannt werden und Angehörige aus Staaten wie etwa der Schweiz und Norwegen gleichgestellt sind, profitieren vom neuen Gesetz Migranten aus dem übrigen Ausland. Auf 300000 Interessenten schätzt der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in Auftrag gegebene Mikrozensus 2008 die Zahl der potenziellen Interessenten insgesamt. „Sowohl sie als auch diejenigen, die bereits in Deutschland leben und eine ihren Qualifikationen entsprechende Beschäftigung anstreben, werden davon profitieren“, lobt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

So läuft das Verfahren

Wer zu dem Personenkreis gehört, eine qualifizierte Stelle sucht oder sich in den zulassungspflichtigen Gewerken des Handwerks (Anlage A zur Handwerksordnung) selbständig machen will,...

... beantragt die Gleichwertigkeitsbescheinigung bei der Handwerkskammer. Zuständig ist die Kammer am Wohnort, die beim Antrag auch beratend zur Seite steht. In schwierigen Fällen kann die Kammer eine von 43 Leitkammern einschalten, die sich auf bestimmte Länder spezialisiert haben. Reichen die Unterlagen des Antragstellers nicht aus, erstellt die Kammer eine Qualifikationsanalyse, zum Beispiel mit Arbeitsproben und Fachgesprächen.

Das reguläre Verfahren soll ab Dezember, wenn es richtig angelaufen ist, maximal drei Monate dauern. Je nach Aufwand berechnet die Handwerkskammer hierfür 100 bis 600 Euro. Bei arbeitslos gemeldeten Fachkräften kann die Arbeitsagentur die Kosten übernehmen. Auch den Betrieben steht es frei, den künftigen Mitarbeitern die Ausgaben zu erstatten und von der Steuer abzusetzen.

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