Aufzüge: Notfall-Musterformular vom TÜV Süd

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Mit einem Musterformular und erklärenden „Ausfüllhilfen“ unterstützt TÜV SÜD die Betreiber von Aufzugsanlagen bei der Erstellung von Notfallplänen. Laut neuer Betriebssicherheitsverordnung müssen alle Anlagen bis zum 31. Mai 2016 über einen entsprechenden Notfallplan verfügen.

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„Mit dem Notfallplan für Aufzugsanlagen soll sichergestellt werden, dass Notdienste bei einem Notruf unverzüglich reagieren und sachgerechte Hilfemaßnahmen einleiten können“, sagt Dieter Roas, Leiter Fördertechnik der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Der Notfallplan enthält unter anderem Angaben zum Standort der Anlagen, zum verantwortlichen Arbeitgeber oder Betreiber, zu Personen mit Zugang zu allen Einrichtungen der Anlage und zur „beauftragten Person“, die eine Notbefreiung vornehmen kann. Gibt es keinen Notdienst, muss der Betreiber den Notfallplan bei der „beauftragten Person“ hinterlegen. Zudem sollte der Notfallplan auch in der Nähe der Aufzugsanlage – beispielsweise an der Hauptzugangsstelle – angebracht werden.

Keine Übergangsfrist für Neuanlagen

Spätestens bis 31. Mai 2016 muss für alle Aufzugsanlagen ein Notfallplan erstellt sein und dem zuständigen Notdienst vorliegen. Die Übergangsfrist gilt aber nur für Anlagen im Bestand. Bei Neuanlagen muss der Notfallplan bereits vor Inbetriebnahme vorliegen. Hier gibt es keine Übergangsfrist.

Um die Erstellung von Notfallplänen zu erleichtern, stellt TÜV SÜD ein Musterformular mit „Ausfüllhilfen“ zur Verfügung. Download unter www.tuev-sued.de/betriebssicherheit