Liquidität Bürgschafts- und Kreditversicherung: Aufträge ­richtig absichern

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Betriebsversicherung

Die Wirtschaft im Abschwung, das Coronavirus am Wüten und Unternehmen im Investitionsstopp – das sind schwierige Zeiten. Bürgschafts- und Kreditversicherung helfen, die Liquidität zu sichern.

Carolina Ambros-Gollwitzer,
Carolina Ambros-Gollwitzer, Chefin des Büroteams der Zimmerei Anton Ambros GmbH in Hopferau im Allgäu. - © Micha Wolfson

Carolina Ambros-Gollwitzer, Chefin im Büroteam der Zimmerei Anton Ambros GmbH in Hopferau im Allgäu, schwört auf Bürgschafts- und Kreditversicherungen: „So sorge ich dafür, dass wir immer liquide sind“, sagt die resolute Betriebswirtin. „Gerade haben wir einen Auftrag über rund drei Millionen Euro erhalten“, erzählt sie. Der zulässige Sicherheitseinbehalt von zehn Prozent, den ihr Kunde abziehen darf, tut weh. „Deshalb haben wir eine Vertragserfüllungsbürgschaft der Versicherungskammer Bayern“, erläutert Ambros-Gollwitzer. Gleiches gilt für den fünfprozentigen Einbehalt für Sachmängelhaftung nach Abschluss des Auftrags. Er kann über eine Gewährleistungsbürgschaft verhindert werden.

Das leisten Bürgschaften

Eine Bürgschaft (auch Aval genannt) leistet eine Zahlung an den Kunden des Handwerkers, wenn der Kunde einen Mangel anzeigt. Die Bürgschaft tritt an die Stelle des Sicherungseinbehalts, den der Kunde des Handwerkers auf eine Rechnungssumme vornehmen darf. Der Vorteil des Handwerkers: Seine Rechnung wird sofort zu 100 Prozent bezahlt – er bleibt also liquide und vermeidet zwei Risiken. Erstens, dass der Kunde im Lauf der Einbehaltszeit pleitegeht und der einbehaltene Teil der Rechnung nicht beglichen wird. Und zweitens, dass diese langfristigen Außenstände übersehen werden – das ist keine Seltenheit, wenn ein Handwerker nicht über ein effizientes Controlling verfügt. Der Vorteil des Kunden: Der Bürge, also eine Bank oder Versicherung, zahlt den zulässigen Einbehaltsbetrag ohne Prüfung umgehend aus, wenn er Ansprüche aus fehlender Fertigstellung oder Sachmängel gegenüber dem Handwerker geltend macht.

Das leisten Kreditversicherungen

Auch eine Kreditversicherung schützt die Liquidität von Betrieben. Sie greift, wenn ein Kunde des Handwerkers seine Rechnung nicht oder nicht vollständig begleicht – also ein Forderungsausfall droht. So schützt die Kreditversicherung vor Zahlungsunfähigkeit des Kunden, während die Bürgschaftsversicherung dem Kunden Sicherheit für die Leistungserfüllung des Handwerkers gibt.

Besonderheit Großprojekte

Betriebe, die viel Vorleistung erbringen, müssen oftmals eine Vorauszahlungsbürgschaft vorweisen, um an Großprojekten beteiligt zu werden. Bei der Zimmerei Ambros etwa wird nur zu 20 Prozent auf der Baustelle gearbeitet und das erst am Ende eines möglicherweise sehr lange dauernden Projekts. Carolina Ambros-Gollwitzer erklärt: „Wir fertigen extrem viel in der Halle vor.“ Es entstehen Kosten durch Materialeinkauf und Arbeitsstunden, dafür müssen ihre Kunden eine Vorauszahlung leisten. Diese verlangen im Gegenzug eine Bürgschaft , damit sie darauf vertrauen können, dass die Arbeit erledigt wird. Mit einer Kombination von Vertragserfüllungs-, Vorleistungs- und Gewährleistungsbürgschaft fährt die Zimmerei seit Jahren gut.

Viele Betriebe sind ungeschützt

Doch scheinbar sind solche Betriebe eine Ausnahme. „70 Prozent der Handwerker, die bei mir anfragen, haben weder über eine Bank noch über eine Versicherung einen Bürgschaftsrahmen eingerichtet“, wundert sich Versicherungsmakler Holger Schnittker aus Steinfeld. Überwiegend seien es kleinere Unternehmen mit weniger als zehn Angestellten. „Hier stimmt oft das Controlling nicht“, glaubt er. Irgendwann würden die Meister dann merken, dass sie noch eine hohe Summe offen haben, weil die Auftraggeber diese zur Gewährleistungsabsicherung einbehalten haben. „Da stehen manchmal 40.000 Euro offen“, so Schnittker. Sein Tipp : Kleine und mittelständische Betriebe sollten bei größeren Aufträgen über eine Gewährleistungsbürgschaft verfügen. „Kurzfristige Kürzungen während der Erfüllungsphase sind nicht so problematisch, wie die fünf Prozent, die am Ende des Auftrags als Mängelsicherheit für fünf Jahre stehen bleiben.“ Bei kleineren Aufträgen seien Bürgschaften aber eher eine Belastung des Handwerkers, so seine Einschätzung. Das bestätigt Malermeister Matthias Fritsch aus dem sächsischen Naundorf, der die Forderung der Kunden nach einer Bürgschaft als Druckmittel empfindet. „Andernfalls gibt es gar keinen Auftrag. Also müssen wir in den sauren Apfel beißen“, ärgert er sich. Grundsätzlich laufe die Zusammenarbeit mit Bürgschaftsversicherungen unproblematisch, der Aufwand sei beherrschbar.

Einfache Verwaltung

„Die Verwaltung der Bürgschaft erfolgt heute bei über 90 Prozent der Kunden online“, weiß Ulf Papke, Geschäftsführer des Portals Buergschaft24.de. So auch bei Matthias Fritsch, der mit der VHV-Versicherung zusammenarbeitet. Den Abruf der Bürgschaftsurkunden erledigt er über das Internet – das gehe besonders schnell und die Bürgschaftsurkunde sei am nächsten Tag vollautomatisch auf dem Postweg zu seinem Kunden. Ein neuer Trend ist die elektronische Bürgschaft, kurz eBürgschaft genannt, die den Postversand der Bürgschaftsurkunde überflüssig macht. Zunehmend mehr Versicherungen bieten ein Live-Konto an, mit dem Handwerksunternehmer auch nach Feierabend arbeiten können. Etwa indem sie den Bürgschaftsrahmen für kommende Aufträge schnell selbst erweitern.

Tipp von Makler Papke : Handwerker, deren Geschäft blüht, sollten bei mehreren Versicherern einen Bürgschaftsrahmen einrichten, um die Beschränkung auf ein Einzellimit zu umgehen. Und noch ein Tipp: Achten Sie auf Ihren Bonitäts-Index bei Creditreform. „Denn die Assekuranzen machen oft keine Risikoprüfung, sondern nutzen pauschal den Index“, warnt Schnittker. Ein schlechter Bonitäts-Index kann das Aus für eine Bürgschaftsversicherung sein.

Wer versichert: Bank oder Versicherung ?

Handwerksmeister Matthias Fritsch hat seine Bürgschaften bei einer Versicherung und nicht bei einer Bank abgeschlossen. Warum, erklärt er so: „Banken verlangen zu viele Daten und sie verursachen einen höheren Verwaltungsaufwand.“ Neben dem Aufwand gibt es einen weiteren Grund, warum die Versicherer die Nase vorne haben: Jede Bürgschaft einer Bank reduziert den Kreditrahmen des Betriebs. „Bürgschaften durch eine Versicherung belasten die Kreditlinie bei der Hausbank nicht“, bestätigt Klaus Blumensaat von der Versicherungsberatung Adversi. Weiterer Vorteil: Die Assekuranzen verlangen meist geringere Sicherheiten. Für Bürgschaftsrahmen bis 50.000 Euro – bei einigen Versicherern gar bis 100.000 Euro – müssen gar keine Sicherheiten gestellt werden.

Kreditversicherung für Große

Laut Umfrage des Kreditversicherers Coface begleichen 85 Prozent der Kunden ihre Rechnungen nicht im vereinbarten Zeitraum. Vor zwei Jahren hatte dieser Anteil noch bei 78 Prozent gelegen. Eine Kreditversicherung hilft. Denn wer seinen Kunden ein sehr langes Zahlungsziel einräumt, geht ein unkalkulierbares Risiko ein – die Pleite des Kunden. „Die alte Regel, den kenne ich, der ist solide, gilt längst nicht mehr“, warnt Winfried Vogt, Spezialmakler von der Gesellschaft für Kreditversicherungsservice (GfK) aus Köln. Eine Studie des Kreditversicherers Euler Hermes kommt zu dem Ergebnis, dass weltweit die Insolvenzen um rund 7,5 Prozent ansteigen werden – dies sei auch dem Corona-Virus geschuldet. Die Macher von Coface schätzen, dass höchstens 25 Prozent der Unternehmer eine Kreditversicherung abgeschlossen haben.

Schutz bei Zahlungsverzug

Für kleinere Betriebe kann schon der Ausfall einzelner Forderungen existenzbedrohend sein. „Wer beispielsweise eine Rechnung von 10.000 Euro abschreiben muss, ist gezwungen, bei einem Umsatz von 100.000 Euro und einer Umsatzrendite von beispielsweise vier Prozent einen Mehrumsatz von 250.000 Euro zu schaffen“, rechnet Detlef Heydt, Spezialist für Kreditversicherungen aus Alzenau vor. Und Thomas Langen, Vorsitzender der Kommission Kreditversicherung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV ), ergänzt: „Eine Kreditversicherung zahlt, wenn ein Forderungsausfall droht – also auch dann, wenn der Kunde des Handwerksbetriebes noch nicht insolvent ist.“ Je nach Versicherer und Tarif wird bereits nach zwei bis sechs Monaten Zahlungszielüberschreitung gezahlt. Teilweise setzt das aber einen vorherigen Inkassoauftrag voraus. Wer eine Kreditversicherung abschließt, erhält auch eine regelmäßige Bonitätsprüfung seiner Abnehmer im In- und Ausland. Für Herbert Hammes, Chef der HSD Industriebeläge GmbH aus Erftstadt, ist die Absicherung des Forderungsausfallrisikos Voraussetzung für den Abschluss von Lieferverträgen. Es sei denn, der Kunde zahlt per Vorkasse. „Bei konsequenter Bearbeitung können wir in unserem Hause Forderungsausfälle mit Ausnahme des Eigenanteils generell ausschließen“, sagt er. Marktweit gibt es keinen Kreditversicherer, der das Ausfallrisiko zu 100 Prozent übernimmt. Je nach Vertrag und Assekuranz gilt eine Eigenbeteiligung von 10 bis 40 Prozent. „Aktuell ist die Absicherung gegen Forderungsausfälle deutlich wichtiger, denn die Zahlungsmoral hat einfach nachgelassen“, stellt der langjährige Unternehmer fest.

Schutz vor Insolvenzverwaltern

Auch gegen den Zugriff von Insolvenzverwaltern schützt die Kreditversicherung. Denn diese können längst bezahlte Rechnungen vier Jahre lang rückwirkend anfechten. So müssen Handwerker bereits sicher geglaubte Einnahmen zurückzahlen. Wer sich vor diesem Risiko schützen will, kann seine Kreditversicherung um diesen Anfechtungsbaustein erweitern.

Die in der Kreditversicherung enthaltene Bonitätsprüfung der Kunden hilft, drohende Zahlungsprobleme frühzeitig zu erkennen. Dann kann der Handwerker das Kreditlimit reduzieren oder aufheben. Aber: Sind Forderungsausfälle für einen Kunden beispielsweise bis 100.000 Euro versichert, kann die Assekuranz bei schlechter werdender Bonität des Abnehmers diese Summe beispielsweise um 50 Prozent reduzieren. Wer dann weiterhin Waren oder Dienstleistungen über diese Summe hinaus liefert, haftet für diesen Betrag selbst. Das empfinden viele Handwerksunternehmer als Pferdefuß der Kreditversicherung.

Tipp: Vereinbaren Sie eine sogenannte Nachlaufdeckung. Das ist eine Fristverlängerung, die bewirkt, dass erst mit Ablauf dieser Frist der eingeschränkte Schutz für alle Forderungen aus künftigen Lieferungen und Leistungen des Handwerkers gilt. Handwerker sollten eine Bonitätsabsenkung als ein Warnsignal sehen. „Wenn unsere Analyse eine schlechtere Bonität des Kunden ergibt, empfehlen wir sofort, über die Zahlungsmodalitäten zu reden und notfalls Vorkasse zu vereinbaren“, sagt Versicherungsmakler Heiko Walter aus Aachen. Möglich sei es auch, ganz aus der Kundenbeziehung auszusteigen oder nach Teilleistungen jeweils eine Rechnung mit kurzem Zahlungsziel zu stellen.

Wer braucht welchen Schutz?

Versicherungsberater Frank Golfels rät: „Handwerksunternehmer sollten nur existenzielle Risiken absichern.“ Wer als Handwerker im Wesentlichen für Privatleute arbeite, könne meist ein oder zwei Ausfälle pro Jahr verkraften. Das sei oft billiger, als Versicherungsprämien zu zahlen. Ganz anders würde es aussehen, wenn man in wenigen Großprojekten für Bauträger tätig sei. Hier müssten die Risiken per Kreditversicherung abgedeckt werden. „Wer ein solches, eigenes Risikomanagement betreibt, bekommt auch eine günstigere Prämie bei den Assekuranzen“, weiß der Experte.

Für manche Handwerker ist die Kreditversicherung auch deshalb wichtig, weil mit ihr das sogenannte Fabrikationsrisiko abgesichert wird. Dann werden die Produktionskosten bereits vor Lieferung und Rechnungsstellung geschützt. Sinnvoll ist die Abdeckung dieses Herstellungsrisikos besonders für Dachdecker, Heizungs- oder Fensterbauer. Wer Produkte mit bestimmten Maßen fertigt, hat hohe Vorlaufkosten, auf denen er nicht sitzen bleiben möchte.

Je nach Branche und Geschäftsmodell können weitere Zusatzleistung der Kreditassekuranzen für Unternehmer interessant sein. So lassen sich beispielsweise in den Vertrag Forderungen gegenüber öffentlichen Auftraggebern einschließen. Die können zwar nicht pleitegehen, zahlen aber immer schlechter. Als Paket bietet der Versicherer Atradius Kredit- und Rechtsschutz in einer Police („Modula Recht“) an. Ähnlichen Schutz bietet die VHV mit „Firmenprotect Forderungsausfall“. Die Abdeckung ist besonders interessant für Unternehmen, die häufig gegen Zahlungsverweigerer kämpfen müssen und sich in ihrer Liquidität gefährdet sehen. Im Fachjargon heißen diese Fälle „bestrittene Forderung“.

Kreditpolice aktiv verwalten

Die Kreditversicherung ist keine Police, die einfach im Schrank liegen darf. Denn für jede Lieferung muss ein neuer Kreditantrag gestellt werden. „Die Kunden müssen ihre Pflichten aus dem Vertrag einhalten, sonst verlieren sie im Schadenfall ihren Versicherungsschutz“, warnt Experte Vogt. So muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer entsprechend der vertraglich vereinbarten Fristen vor Ablauf des Versicherungsjahres die voraussichtlichen Jahresumsätze melden. Gleichzeitig müssen überfällige Forderungen ab einem bestimmten Zeitpunkt angezeigt werden. Auch wer mit seinem bisher „guten“ Geschäftspartner eine Ratenzahlung vereinbart, muss dies mit seinem Kreditversicherer abstimmen. In schwierigen Fällen kann übrigens die Assekuranz als eine Art „Buhmann“ genutzt werden. Neue Zahlungsvereinbarungen kann man dann mit dem Satz ablehnen: „Hier spielt mein Kreditversicherer leider nicht mit.“

Alternativ kann man das Ausfallrisiko über Factoring absichern. Dabei werden die Forderungen verkauft. Der Handwerker gibt also zwei Risiken ab: den Zinsverlust und den Totalausfall. Daher ist Factoring teurer als eine Kreditversicherung, die im Wesentlichen das Insolvenzrisiko trägt. „In der Regel gibt es beim Factoring nach zwei Tagen Geld – das kostet meist 6,5 bis 7,5 Prozent der Rechnungssummen“, sagt Ulrich Bendel, Geschäftsführer der ETL MCP Mühl Management Consulting.

Bürgschaft: So geht‘s

Bürgschaft: So gehts
Bürgschaft: So gehts - © bürgschaften.ws/handwerk magazin

Kunden dürfen zeitlich befristet einen Abschlag auf die Rechnung des Handwerkers vornehmen, um ihre Ansprüche zu sichern. Bürgschaften helfen Handwerkern, trotzdem liquide zu bleiben.