Aufgepasst: Das ändert sich 2015 beim Thema Energie

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Minimal sinkende Stromkosten, Biomüll-Pflicht, neue Richtlinien für Haushalts- und Hausgeräte und, und, und. handwerk magazin sagt Ihnen, was alles beim Thema Energie 2015 auf Sie zukommt.

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Stromkosten: minimale Senkung der EEG-Umlage

Erstmals seit der Einführung der EEG-Umlage wird der Anteil 2015 sinken und zwar von 6,24 auf rund 6,17 Cent pro Kilowattstunde. Für eine vierköpfige Familie, die im Schnitt zwischen 3.500 bis 4.000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht, liegt die Ersparnis damit gerade einmal zwischen 2,50 und 3 Euro - im Jahr. Ob die Stromanbieter die Strompreise senken, ist noch nicht sicher.

Gasversorger: Nur wenige senken ihre Preise

Seit Monaten freuen sich Autofahrer und Heizölkunden über sinkende Energiepreise. Doch für Gaskunden bleibt im neuen Jahr erst einmal alles beim Alten: Die meisten Anbieter halten sich mit Preissenkungen zurück. Das hat eine Auswertung des unabhängigen Verbraucherportals Verivox ergeben. Zehn Anbieter wollen ihre Gaspreise um durchschnittlich 3,9 Prozent erhöhen. 62 der über 700 Gas-Grundversorger in Deutschland haben zum 1. Januar 2015 Preissenkungen von im Schnitt 5,1 Prozent angekündigt. Das ist nicht einmal jeder zehnte Versorger. Für einen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden bedeuten die angekündigten Preissenkungen eine Entlastung von durchschnittlich 77 Euro jährlich.

Die Preise für Gas unterscheiden sich von Region zu Region deutlich. Während ein Haushalt in Hamburg für einen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden derzeit durchschnittlich 1.153 Euro bezahlt, müssen Saarländer erheblich tiefer in die Tasche greifen: 1.444 Euro kostet hier die gleiche Menge Gas pro Jahr. Ein hohes Preisniveau findet sich auch in den neuen Bundesländern, während sich die Verbraucher in Berlin und Bremen über verhältnismäßig günstige Preise freuen können.
Tipp: Die Preisunterschiede zwischen den Anbietern sind enorm. Wer noch nie gewechselt hat und das günstigste verfügbare Angebot (ohne Vorauskasse) wählt, kann bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden derzeit durchschnittlich 466 Euro pro Jahr einsparen. Noch vor sechs Jahren betrug die Ersparnis lediglich 212 Euro.

Energieberatung: mehr Kosten werden gezahlt

Ab dem 1. März 2015 gilt ein erweiterter Geltungsbereich für die Vor-Ort-Beratung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausführkontrolle. Das Beste für Verbraucher: 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten werden dann gezahlt - maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Haushaltsgeräte: neue Richtlinien

Im Laufe des Jahres 2015 werden weitere Bestimmungen aus der europäischen Ökodesign- und der Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie wirksam. So erhalten erstmals auch Dunstabzugshauben ein EU-Energielabel, die Kennzeichnung für Backöfen wird angepasst. Für Kaffeemaschinen, Kochplatten, Dunstabzugshauben, Backöfen und alle Geräte mit einem Netzwerkanschluss gelten zudem künftig strengere Anforderungen an den Stromverbrauch. Zudem muss das EU-Energielabel nun auch beim Onlinehandel mit abgebildet werden.

Energieeffiziente Umbauten: Steuerbonus

40 Prozent CO2 soll das neue Klimaschutzpaket der Bundesregierung einsparen. Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung klimagerecht dämmen und sanieren, erhalten Steuervorteile. Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass ab 2015 mindestens zehn Prozent der Sanierungskosten über zehn Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden können. Die konkreten Details will die Bundesregierung noch mit den Ländern verhandeln.

Immobilienanzeigen: Pflichtangaben zur Energieeffizienz

Ab 1. April 2015 müssen Inserate für Wohnimmobilien Pflichtangaben zur Energieeffizienz enthalten. Verkäufern und Vermietern von Eigentumswohnungen und Häusern droht dann ein Bußgeld, wenn sie in ihrer Anzeige nicht das Baujahr des Hauses, die Heizungsart, den Energiekennwert und die Art des Energieausweises nennen. Außerdem ist bei Energieausweisen, die ab dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurden, die Energieeffizienzklasse der Immobilie bekannt zu geben.

Alte Heizung und Dämmung: müssen unter Umständen erneuert werden

Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ab 2015 sukzessive durch neue Kessel ersetzt werden. Das legt die zum Mai 2014 in Kraft getretene Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) fest. Bisher galt die Pflicht zum Umrüsten nur für vor 1978 eingebaute Heizkessel. Eine Ausnahme besteht für jedoch für effiziente Brennwert- und Niedertemperaturkessel. Außerdem fordert der Gesetzgeber, dass Hausbesitzer bis Ende 2015 die oberste Geschossdecke ihres Hauses oder das Dach dämmen. Wohnen Eigentümer allerdings seit mindestens 1. Februar 2002 selbst in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus, sind sie von beiden Pflichten befreit.

Biomüll: muss nun bundesweit gesammelt werden

Biomüll muss nun bundesweit getrennt gesammelt werden. Laut Bundesumweltministerium haben bereits rund 340 der etwa 400 Stadt- und Landkreise eine Biotonne eingeführt, jetzt müssen die restlichen nachziehen. Das soll dazu beigetragen, dass die Stoffe verstärkt für Biogasanlagen oder etwa als Düngemittel genutzt werden können.