Betriebshaftpflicht Attraktive Rabatte für Handwerker

Die Police sollte für jeden Handwerksunternehmer obligatorisch sein. Für Existenzgründer und Nachfolger bieten die Versicherungen attraktive Rabatte und Konditionen.

  • Bild 1 von 2
    © Andreas Simon
    Versicherungsschutz ist für Konditormeisterin Kathleen Dietrich Pflicht: Sie eröffnet jetzt ihre Sweet-Barworld.
  • Bild 2 von 2
    © Heidekamp
    „Handwerker sollten mit einer höheren Deckung für Ernstfälle vorsorgen.“ Bert Heidekamp, Versicherungsmakler in Berlin.

Attraktive Rabatte für junge Handwerker

Sobald die Gewerbeanmeldung unter Dach und Fach ist, steht für Konditorin Kathleen Dietrich die Betriebshaftpflicht auf dem Programm. „Mit der Police ist man auf der sicheren Seite“, meint die Konditormeisterin. Der Countdown für ihr erstes eigenes Unternehmen, die „Sweet-Barworld“ in Potsdam, läuft. Die Gründerin hofft auf viel Publikumsverkehr: Touristen und Passanten, die die neue Café-Bar für sich entdecken. Die Räume sind angemietet, teilweise schon eingerichtet und das Inventar versichert.

Die Absicherung des eigenen Betriebs war auch ein Thema beim Meisterkurs von Gründerin Diet-rich. Die Police springt ein, wenn durch Schuld der Firma und ihrer Mitarbeiter andere geschädigt werden. Sie deckt damit die gesetzliche Haftpflicht ab, die jeden trifft, der anderen einen Schaden zufügt. Er muss dann Schadenersatz leisten - in unbegrenzter Höhe. Gründer und Nachfolger aus dem Handwerk können ihre erste Betriebshaftpflicht günstiger abschließen. Die Versicherungen gewähren hier attraktive Rabatte für gute Konditionen.

Hohe Deckung vereinbaren

Für Handwerker aus dem Nahrungsmittelbereich besteht das Hauptrisiko darin, infolge von Zutaten Gesundheitsrisiken auszulösen, so die Einschätzung von Versicherungsberater Werner Fütterer. Versicherungsmakler Bert Heidekamp aus Berlin rät Handwerkern daher zu Deckungssummen von fünf Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. „Man zahlt nicht viel mehr dafür, hat aber mit einem höheren Versicherungsschutz für Ernstfälle entsprechend vorgesorgt.“ Auch Bearbeitungsschäden sollten in ausreichender Höhe mitversichert sein, wenn Handwerker regelmäßig beim Kunden arbeiten.

Mietschäden einschließen

Für Bäckereien und Konditoreien oder eine Café-Bar, wie Kathleen Dietrich sie bald führt, wie generell für Handwerksbetriebe in gemieteten Räumen sind im Weiteren Mietsachschäden ein Thema. Sie sollten deshalb in der Police unbedingt mit eingeschlossen sein. Denn ein defekter Backofen kann einen Brand auslösen.

Neugründer wie Meisterin Kathleen Dietrich sollten erst einmal eine konkrete Betriebsbeschreibung aufsetzen. „Wenn neben der Bäckerei oder Konditorei ein Stehcafé oder eine Bar betrieben werden, gehört das auf jeden Fall in den Versicherungsvertrag“, sagt Fütterer.

Oft sei die Gewerbeanmeldung ein Indiz dafür, was der Gründer macht. Um sicherzugehen, könnten Gründer sie dem Versicherer zusätzlich zur Betriebsbeschreibung vorlegen, rät Makler Heidekamp. Allerdings sollten die in der Gewerbeanmeldung aufgeführten Tätigkeiten nicht ausufern, sonst wird die Prämie womöglich unbezahlbar. Sie richtet sich nach Art des Risikos sowie nach Lohn- oder Gehaltssumme und der Höhe der vereinbarten Deckungssummen.

„Dachdecker sind dabei in der Regel in die höchste Risikogruppe eingestuft - noch vor anderen Bauhandwerkern“, so Versicherungsberater Fütterer. Bäcker und Konditoren finden sich in diesem Ranking erfahrungsgemäß in deutlich günstigerer Position wieder.