Arbeitszeugnisse: handwerk magazin hilft bei der richtigen Formulierung

Für Arbeitgeber ist das Schreiben von Arbeitszeugnissen eine lästige Pflicht. Der neue Arbeitszeugnisgenerator auf handwerk-magazin.de unterstützt Handwerksunternehmer jetzt bei der Zeugniserstellung.

Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, hat er ab sechs Monate Betriebszugehörigkeit ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Zwar bestimmt der Chef alleine über Note und Wortwahl im Zeugnis, der Gesetzgeber gibt jedoch ein verbindliches Notenschema vor. Auch die Bestandteile des Zeugnisses sind streng geregelt. So haben Krankheitszeiten oder ein Verweis auf Nebentätigkeiten im Zeugnis – unter normalen Umständen – nichts zu suchen. Solche rechtlichen Vorgaben verunsichern viele Handwerksunternehmer. Welche Inhalte gehören ins Arbeitszeugnis? Welche Bewertung steckt hinter welcher Formulierung?

Mit dem Arbeitszeugnisgenerator, einem neuen, kostenfreien Onlineangebot von handwerk magazin, erstellen Chefs mit wenigen Klicks individuell angepasste Arbeitszeugnisse. Gängige Musterformulierungen und Bewertungscodes sind bereits hinterlegt. Alle weiteren wichtigen Bestandteile des Zeugnisses werden abgefragt. Als Ergebnis erhält der Unternehmer einen kompletten Arbeitszeugnis-Entwurf, der ihm als Mustervorlage dient. Ergänzend sind die wichtigsten Gerichtsentscheidungen rund ums Thema Arbeitszeugnis zusammengetragen: handwerk-magazin.de/arbeitszeugnis

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