Neue Branchenregel Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei Abbruch- und Rückbauarbeiten

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Arbeitsschutz und Gesundheit

Von Absturzrisiken über hohe Lärmpegel bis zu Asbest und Schimmel reichen die Gesundheitsgefahren bei Abbruch- und Rückbauarbeiten auf Baustellen. Die Fülle an Vorschriften, Normen und Regelungen für Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter ist daher groß. Eine neue Branchenregel fasst die Vorgaben zusammen und erleichtert Verantwortlichen den Überblick.

Abbruch- und Rückbau
Neue Branchenregel für Abbruch- und Rückbau - © www.countrypixel.de

Gemäß dem Motto „Aller guten Dinge sind drei“ hat die DGUV im Februar mit der neuen Regel 101-603 „Branche Abbruch und Rückbau“ die dritte große Branchenregel für das Baugewerbe vorgelegt. Wie bereits die beiden Schwester-Regeln für Rohbau und Ausbau enthält auch diese Branchenregel keine neuen Arbeitsschutzanforderungen, sondern dient lediglich als branchenbezogene Übersicht, in diesem Fall für alle an Abbruch- und Rückbau-Arbeiten beteiligten Unternehmen.

Arbeitsschutzvorgaben kompakt aufbereitet

Die neue DGUV Regel 101-603 stellt alle wichtigen für die Branche Abbruch und Rückbau relevanten Arbeitsschutzbestimmungen sowohl aus dem staatlichen wie aus dem berufsgenossenschaftlichen   Regelwerk zusammen. Da mit will sie Betriebsleiter und Sicherheitsverantwortlichen unterstützen, ihren Pflichten nachzukommen, um Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsschäden zu verhindern. Wie andere Branchenregeln beginnt auch die DGUV 101-603 mit einem allgemeinen Teil, der die grundlegenden Vorgaben zum Arbeitsschutz erläutert. Im Hauptteil geht es dann um die verschiedenen Arbeitsplätze und spezifischen Tätigkeiten bei Abbruch und Rückbau.

Zu den typischen hier behandelten Unfall- und Gesundheitsrisiken gehören z. B. Absturzgefahren durch Arbeiten in größer Höhe, hohe Lärmpegel oder gesundheitsbelastende Stäube. Aber auch gefahrstoffhaltige Altlasten sind zu beachten, etwa bei Bauteilen aus Asbestzement oder bei mit Holzschutz mitteln belasteten Dachstühlen. Selbst Biostoffe können bei Abbrucharbeiten auftreten und Gesundheitsrisiken mit sich bringen, z. B. wenn Gebäude mit   Taubenkot belastet oder von Schimmel befallen sind.

Präventionsmaßnahmen bei typischen Gefährdungen

Zu branchentypischen Maschinen und Arbeitsverfahren werden die jeweiligen Gefährdungen mit den geeigneten Präventionsmaßnahmen vorgestellt, z. B.

  • Einsatz von Abbruchmaschinen
  • Entkernungsarbeiten
  • Bohren und Sägen von Beton
  • Verladen und Abtransportieren der anfallenden Materialien
  • spezielle Fälle wie Sprengungen

Formal richtet sich diese Branchenregel an den Unternehmer und Betriebsleiter, denn dieser ist für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Nützlich werden kann sie für jeden, der in einem Betrieb dieser Branche mit Arbeitsschutzfragen zu tun hat, ob Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter, Betriebsarzt oder Betriebsrat.

Im Anhang finden Sie Checklisten, u. a. zu Gerüsten und zu Gefahrstoffen in der Bausubstanz, sowie einige häufig benötigte Formularvorlagen wie Beauftragung von Kranführer oder Erdbaumaschinenführer oder ein Prüfprotokoll für fahrbare Arbeitsbühnen.

Hier können Sie alle drei auf Baustellen bezogene Branchenregeln herunterladen: