Arbeitsrecht: Vorsicht bei Stellensuche

Keine ernsthafte Bewerbung, keine Entschädigung. - © JiSign/Fotolia.com

Vorsicht bei Stellensuche

Ein Unternehmen hatte per Anzeige einen Mitarbeiter gesucht. Er sollte „Berufseinsteiger“ sein oder über bis zwei Jahre Berufserfahrung verfügen. Auf die Stelle bewarb sich ein 60-jähriger Interessent. Er bekam den Job nicht. Daraufhin verklagte er den Arbeitgeber wegen Altersdiskriminierung auf Entschädigung.

Dazu das Landesarbeits­gericht Düsseldorf: Die Anzeige schlösse potenzielle Bewerber wegen des Alters aus. Da dürfe wohl von Diskriminierung ausgegangen werden. Der Bewerber bekam trotzdem nichts, weil das Gericht ihm wegen seiner bisherigen beruflichen Orientierung nicht glaubte, dass er die Stelle tatsächlich gewollt hätte: Das heißt, kein Geld ohne ernstgemeinte Bewerbung (13 Sa 1198 / 13).

Tipp: Entschädigungsjäger lieben Stellenanzeigen und Ausschreibungen auf der Website. Im Zweifel sollte der Handwerksunternehmer die Anzeige von den Juristen der Handwerkskammer oder Innung prüfen lassen.