Lohnfortzahlung: Schwarzen Schafen richtig kündigen

Wenn Mitarbeiter nicht wirklich krank sind, sondern nur simulieren, müssen Handwerksunternehmer nicht tatenlos zusehen. Es gibt für den Chef eine Reihe von Möglichkeiten, sie zu stoppen.

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    © Cartoon: Dirk Meissner
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    © Chart: handwerk magazin
    Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist mit 40 Milliarden Euro im Jahr die teuerste Sozialleistung für die Betriebe.
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    © Bungart
    „Atteste haben einen hohen Beweiswert. Dagegen ­helfen als ­Gegenbeweis nur Fakten.“ Johannes Bungart, ­Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes der Gebäudereiniger in Berlin.

Schwarzen Schafen richtig kündigen

Es ist gerade mal acht Monate her, dass Gesundheitspolitiker die Betriebe hierzulande drastisch in die Pflicht nehmen wollten. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zum Beispiel, so seinerzeit die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Anette Kramme, werde im Falle eines Bundestags-Wahlsieges ihrer Partei unter bestimmten Voraussetzungen von sechs auf zwölf Wochen verdoppelt. Vorsorglich plädierte sie für staatliche Überwachung: „Ich persönlich glaube, dass spezielle Gesundheitsberater die jeweilige Lage in den Betrieben überprüfen und alle zwei oder Jahre mit den Mitarbeitern ungezwungen über Verbesserungen sprechen sollten.“

So ist es nach der Wahl nicht gekommen, und dass externe Einflussnahme gerade im Handwerk überflüssig ist, begründete Holger Schwannecke, Generalseketär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH): „Es ist doch das ureigenste Interesse der Betriebe, ihre Mitarbeiter gesund zu erhalten.“

Lohnfortzahlung ist für Chefs teuer

Dazu gehört auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, damit kranke Mitarbeiter sich ohne finanzielle Sorgen auf ihre Genesung konzentrieren können. „Sie ist heute mit fast 40 Milliarden Euro jährlich die teuerste betriebliche Sozialleistung“, so Schwannecke.

Dem ein oder anderen Handwerksunternehmer treibt sie allerdings auch die Sorgenfalten auf die Stirn. Allein die Pflichtversicherung U1 zur Lohnfortzahlung für Betriebe mit maximal 30 Mitarbeitern fordert den Chefs jeden Monat eine erkleckliche Summe ab. Je nach Krankenkasse müssen sie zwischen 1,4 und fast vier Prozent des insgesamt gezahlten Bruttoarbeitsentgelts abführen (siehe Grafik). Damit sind in der Regel aber nur 50, 60 oder 70 Prozent des Arbeitsausfalls abgegolten. Der Rest erhöht die Lohnkosten des Handwerksbetriebs, ohne dass ein Gegenwert entsteht.

Die Belastungen werden in aller Regel klaglos getragen; nicht so leicht fällt dagegen der Blick auf jene Mitarbeiter, die die Krankheitskosten künstlich in die Höhe treiben. Wenn schwarze Schafe unter den Mitarbeitern ihre Krankheit nur simulieren oder andere sie selbst verschulden, müssen Chefs die richtigen Konsequenzen ziehen (siehe dazu Kasten „Attest erklärt nicht alles“, links).

Bei der Mehrzahl der Mitarbeiter im Handwerk, die pflichtbewusst und einsatzbereit sind, gibt es keine Probleme für den Arbeitgeber. „Doch viel Ärger und Verdruss“, so Rechtsanwalt Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbands der Gebäudereiniger in Berlin, „bereitet die Minderheit der schwarzen Schafe, die das System ausnutzen und Krankheiten nur vortäuschen.“

Arbeitsrecht erschwert Kündigung

Den Simulanten unter den ehrlichen Mitarbeitern steht zu allem Überfluss nicht selten das Arbeitsrecht zur Seite, weil es Sanktionen wie Abmahnungen oder Kündigungen wegen Krankheit und Lohnfortzahlungs-Missbrauch erschwert (siehe dazu handwerk magazin 2 / 2013, Seite 70). Ihre Atteste erhalten die Simulanten nur allzu leicht von Hausärzten, die im Gegensatz zu den allermeisten ihrer Kollegen überaus großzügig – manchmal auch ohne Untersuchung – ihre „gelben Scheine“ ausstellen.

Für Arbeitgeber bestehen hohe Hürden, wenn sie begründete Zweifel an der Krankheit eines Mitarbeiters haben und das nicht hinnehmen wollen. Aber es gibt eine Reihe von rechtlichen Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.

Eigensinn zahlt sich nicht aus

Auf der anderen Seite hat Rechtsanwalt Bungart auch Verhaltensweisen von Arbeitgebern erlebt, die sich auf recht eigenwillige Art zur Wehr gesetzt haben. So verweigerte ein Chef einem Mitarbeiter, dessen Erkrankung er nicht traute, die Lohnfortzahlung, bis dieser dagegen klagte. Mit der Folge, dass der Angestellte mehrere Monate lang bis zum Gerichtstermin auf sein Geld warten musste.

Das einzige Risiko des Unternehmers bestand darin, dass er möglicherweise Zinsen auf den Lohnanspruch zahlen müsste. Da in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre Anwaltskosten selber tragen muss, war das für den betroffenen Mitarbeiter auf jeden Fall ein Verlustgeschäft.

Ein anderer Unternehmer erreichte vor Gericht, dass ein Arzt, der für seine vielen Atteste bekannt war, als Zeuge geladen wurde. Dieser Arzt musste seine Praxis schließen und verdiente an dem betreffenden Vormittag nur ein karges Zeugengeld.