Otto Kenzler kritisiert "Arbeitsmarktpolitische Augenwischerei"

ZDH-Präsisdent Otto Kenzler weiß, dass im Handwerk öltere Mitarbeiter ein hohes Ansehen genießen. Erfreulich findet er demnach auch den aktuellen Rückgang der Zahl älterer Arbeitsloser. Allerdings ist seiner Ansicht nach die Frühverrentung immer noch attraktiver als alle von Arbeitsminister Franz Müntefering jetzt vorgestellten Maßnahmen zu Beschäftigung älterer Arbeitnehmer.

Otto Kenzler kritisiert

"Arbeitsmarktpolitische Augenwischerei"

Kenzler im Detail: "So soll ein Kombilohn für Ältere eingeführt werden. Dahinter verbirgt sich nichts anderes als die bereits im Zuge der Hartz-Reformen eingeführte Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer. Danach bekommen ältere Arbeitslose bei Aufnahme eines gegenüber ihrer vorhergehenden Tätigkeit schlechter bezahlten neuen Jobs bis zu 50 Prozent der Lohndifferenz erstattet. Dieser in der Theorie durchaus sinnvolle Ansatz ist jedoch nicht zuletzt auf Grund seiner komplexen Ausgestaltung durch den Gesetzgeber kaum zur Anwendung gekommen. Es ist deshalb nicht zu erwarten, dass die aktuellen Pläne eine zusätzliche Zahl von älteren Arbeitslosen in Jobs bringt.

Ebenso verhält es sich mit der Förderung der beruflichen Weiterbildung in Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. Auch dieses Instrument führt ein völliges Schattendasein mit einigen 100 Förderfällen in den vergangenen Jahren. Kein Experte erwartet, dass diese Regelung mit der jetzt geplanten Ausweitung auf Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten plötzlich vermehrt in Anspruch genommen wird.

Der Hauptgrund für das Scheitern aller Instrumente zur Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer bleibt nach wie vor die Vielzahl von Frühverrentungsanreizen. Solange diese fortbestehen - wie die Vorruhestandsregelungen für ältere Arbeitslose oder das Altersteilzeitgesetz - werden auch noch so ausgeklügelte Instrumente für die Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer weder von den Unternehmen noch von den Arbeitslosen angenommen werden."

So wird die 58er-Regelung erst Ende 2007 auslaufen. Das Altersteilzeitgesetz wird noch bis 2009 Anwendung finden. Und wenn dann noch selbst eine von der Bundesregierung geplante minimale Kurskorrektur, die bisherige steuerliche Privilegierung der Aufstockungsbeträge und Zuschläge bei der Altersteilzeit im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007 vorzeitig zu beenden, wohl nicht weiterverfolgt wird. ist dies ein Gesamtkonzept voller Widersprüche.