Wenn ein Arbeitnehmer eine sog. Diensterfindung macht, muss er sie dem Arbeitgeber melden. Der Arbeitgeber darf diese Erfindung dann für sich – gegen eine entsprechende Vergütung – verwerten. Mit dem Musterschreiben erklärt der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer, dass er die Erfindung für sich nutzen will.
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- Datum: 9. Dezember 2013
- Dateiformat: pdf
- Dateigröße: 70,50 kB
- Quelle: Rechtsanwalt J. Leske
- Seitenanzahl: 2
Beschreibung
Wenn ein Arbeitnehmer eine sog. Diensterfindung macht, muss er sie dem Arbeitgeber melden. Der Arbeitgeber darf diese Erfindung dann für sich - gegen eine entsprechende Vergütung - verwerten. Mit dem Musterschreiben erklärt der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer, dass er die Erfindung für sich nutzen will.
Zusätzliche Informationen
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