KfW-Fördergelder: So kommen Sie in die Expertenliste der Dena

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Energieberater im Handwerk können ihr Konzept zur energetischen Gebäudesanierung nun auch als Teilmaßnahme selbst umsetzen. Wer energetische Gebäudesanierung anbietet und KfW-Fördermittel des Förderprogramms 430 beantragen will, muss jedoch in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (Dena) eingetragen sein.

So kommen Sie in die Expertenliste der Dena

Die KfW knüpft die Aufhebung der sogenannten „vorhabensbe­zogenen Unabhängigkeit“ an Bedingungen, die die Berater ab 1. Juni 2014 beachten müssen. Eine „Online-Bestätigung zum Antrag“ (Zuschuss) können ab diesem Zeitpunkt nur die in die Expertenliste der Dena eingetragenen Energieberater erstellen. Bis zum 30. September gewährt die KfW Antragsstellern eine Übergangsfrist.

Eintragungsvoraussetzungen
Um sich in die Expertenliste eintragen zu können, müssen Handwerksmeister als Grundqualifikation die Ausstellungsberechtigung von Energieausweisen nach § 21 der Energieeinsparverordnung (EnEV) nachweisen.

Zusätzlich benötigen sie entweder den Nachweis einer Weiterbildung zum Energieeffizienz-Experten im Handwerk oder zwei Referenzen. In diesem Fall müssen sie nachweisen, dass sie mindestens zwei in den letzten sechs Jahren abgeschlossene, energetisch hocheffiziente Wohngebäude (Sanierung oder Neubau) geplant haben.

Vor-Ort-Beratung (BAFA)
Energieberater, die in der Expertenliste ausschließlich in der Kategorie „Förderprogramme des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)“ eingetragen sind, können ab 1.Juni 2014 für Zwecke der „Vor-Ort-Beratung“ die Online -Anwendung durchlaufen, aber keine Bestätigung, bzw. Anträge für die KfW-Förderprogramme ausdrucken.