Anerkennungsgesetz: Anpassungsmaßnahmen

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Anerkennungsgesetz

Wenn die Behörde feststellt, dass wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen und der entsprechenden deutschen Ausbildung bestehen, kann der oder die Anerkennungssuchende sich entsprechend weiterbilden.

Im Bereich der reglementierten Berufe sind Anpassungsmaßnahmen (Anpassungslehrgang oder Prüfung) gesetzlich vorgesehen, da die Gleichwertigkeit in diesen Berufen Voraussetzung dafür ist, dass der Beruf in Deutschland ausgeübt werden kann. Lehrgänge und Prüfungen werden durch die Länder angeboten. Die Kosten für die Anpassungsmaßnahme sind von den Antragstellenden in der Regel selbst zu tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann finanzielle Unterstützung durch die Agenturen für Arbeit oder die Träger der Grundsicherung geleistet werden.

Für die nicht-reglementierten Berufe (insbesondere Ausbildungsberufe) besteht keine Verpflichtung zur Weiterqualifizierung. In diesen Berufen kann man auch ohne eine Gleichwertigkeitsfeststellung arbeiten. Im Bescheid werden die vorhandenen Qualifikationen dokumentiert und die wesentlichen Unterschiede zum vergleichbaren Beruf in Deutschland erläutert. Dies hilft den im Ausland qualifizierten Fachkräften und den Unternehmen: Die Fachkräfte können auf dieser Grundlage entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen wahrnehmen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern und gegebenenfalls die volle Gleichwertigkeit ihrer beruflichen Qualifikationen zu erreichen. Für die Unternehmen werden die vorhandenen Qualifikationen transparent dargestellt. Die Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Agenturen für Arbeit oder die Träger der Grundsicherung gefördert werden.