An vielen Orten droht Verzicht

Rauchverbot | Für Raucher beginnt diesen Herbst ein neues Zeitalter. In Zügen, Taxis, Behörden und demnächst auch der Gastronomie ist Qualmen nicht mehr erlaubt.

An vielen Orten droht Verzicht

Gesündere Luft zum Atmen gibt es ab sofort in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Einrichtungen des Bundes. Denn seit 1. September gilt hier ein grundsätzliches Rauchverbot, nur in gesonderten und entsprechend gekennzeichneten Räumen darf noch am Glimmstängel gezogen werden. Außerdem ist es seit Monatsbeginn für Kinder und Jugendliche schwieriger zu rauchen oder Zigaretten zu kaufen: Die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren wurde von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt, ebenso dürfen unter 18-Jährige nicht in der Öffentlichkeit rauchen.

Das Rauchverbot in Verkehrsmitteln und öffentlichen Einrichtungen sowie der verschärfte Jugendschutz sind Ergebnis eines langen Tauziehens zwischen Bund und Ländern. Während die „Verbannung“ der Raucher ins Freie in Irland, Italien oder Norwegen schon längst Alltag ist, taten sich deutsche Politiker bislang schwer, entsprechende Gesetze zu verabschieden. Zwar sind sich alle Parteien darüber einig, dass Nichtraucher besser geschützt und vor allem die Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen verringert werden müssen. Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie die Angst der Politik vor der mächtigen Tabaklobby verhinderten bisher jedoch ein einheitliches Rauchverbots in öffentlichen Räumen. Das im Juli vom Bundesrat bestätigte und nun in Kraft tretende „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ beinhaltet deshalb auch nur die Punkte, die der Bund regeln kann. Ein umfassender Nichtraucherschutz wird damit nach Meinung von Gesundheitsexperten jedoch nicht erreicht: So enthält das Gesetz zum Beispiel kein Rauchverbot für Gaststätten, Bars oder Diskotheken, da das Gaststättenrecht Aufgabe der Länder ist. Obwohl die in Restaurants und Kneipen tätigen Arbeitnehmer aufgrund der hohen Schadstoffbelastung besonders gefährdet sind, kann jedes Bundesland eigene Regelungen treffen. Dieses Recht haben viele Länder mittlerweile zwar schon genutzt: Sie haben Gesetze verabschiedet, die Nichtraucher sowohl in der Gastronomie als auch in Schulen, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Einrichtungen schützen sollen. Jedes Land hat jedoch bestimmte Details anders geregelt und Ausnahmen geschaffen – so wollen Bayern und Baden-Württemberg beispielsweise das Rauchen in Fest- und Bierzelten weiterhin erlauben. Da außerdem die Rauchverbote zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten, ist ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen entstanden, der sowohl die in den einzelnen Bereichen tätigen Beschäftigten ungleich behandelt als auch Rauchern und Nichtrauchern die Orientierung erschwert.

Den Durchblick im Gewirr von Bundesgesetz und Länderregelungen erleichtern will folgender Überblick. Er zeigt, wo jetzt oder künftig nicht mehr geraucht werden darf, welche neuen Regelungen für Kinder und Jugendliche gelten und wie Verstöße geahndet werden:

Öffentliche Verkehrsmittel. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse und Bahnen des Nahverkehrs, Personenzüge, Passagierflugzeuge, Fahrgastschiffe im Linienverkehr) darf grundsätzlich nicht mehr geraucht werden. Laut Gesetz soll Rauchen hier zwar noch in gesonderten Räumen möglich sein. Diese wird es aber faktisch kaum geben: So verzichtet die Deutsche Bahn komplett auf die Einrichtung von separaten Raucherräumen. Auch die Raucherzonen auf Personenbahnhöfen fallen ersatzlos weg.

Taxis. Taxis sind generell rauchfrei. Auch bei Leerfahrten darf der Fahrer nicht rauchen.

Öffentliche Einrichtungen des Bundes. In Behörden, Gerichten und öffentlich zugänglichen Einrichtungen, für die der Bund zuständig ist, darf nur noch in separat abgetrennten Räumen geraucht werden. Diese Räume dürfen keine Hauptaufenthalts-, Besprechungs- oder Arbeitsräume sein. Das Rauchverbot gilt auch für Kasernen, Ministerien und den Bundestag.

Gastronomie. Für Gaststätten, Kneipen und Diskotheken gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen. In Baden-Württemberg und Niedersachsen ist das Rauchen in Gaststätten bereits seit 1. August verboten. In Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen darf voraussichtlich ab Oktober in gastronomischen Einrichtungen nicht mehr geraucht werden. In Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen sollen Gaststätten ab Januar 2008 rauchfrei sein. Das Saarland und Sachsen-Anhalt haben noch keine Regelungen getroffen.

Obwohl damit ab nächstem Jahr fast überall in gastronomischen Einrichtungen nicht mehr geraucht werden darf, unterscheiden sich die Regelungen im Detail: Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen wollen das Rauchen in abgetrennten Nebenräumen zulassen. Ebenso erlauben Bayern, Baden-Württemberg und Hessen das Rauchen in Fest- und Bierzelten. Hamburg möchte das Rauchen innerhalb von Freischankflächen und nicht öffentlichen Klub- und Vereinsheimen zulassen.

Schulen, Krankenhäuser, Landesbehörden. Außer dem Saarland, das einen entsprechenden Gesetzentwurf erst nach der Sommerpause vorlegen will, planen alle Bundesländer das Rauchen in öffentlichen Gebäuden wie Schulen und Krankenhäusern zu verbieten. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt gilt das Rauchverbot für diese Einrichtungen bereits seit 1. August. Die anderen Länder führen es zeitgleich mit dem Rauchverbot in Gaststätten ein. Auch in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie zum Beispiel Kinos, Theater oder Sporthallen, darf in vielen Bundesländern künftig nicht mehr geraucht werden. Zum Teil sollen aber abgetrennte Raucherzimmer in öffentlichen Einrichtungen Ausnahmen vom Verbot ermöglichen.

Jugendliche. An Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Tabakwaren verkauft oder verschenkt werden. Für Zigarettenautomaten gilt eine Übergangsfrist - sie müssen erst ab 1. Januar 2009 so ausgestattet sein, dass unter 18-Jährige keine Zigaretten kaufen können. Außerdem dürfen Veranstalter, Restaurant- oder Diskothekenbesitzer nicht erlauben, dass Minderjährige in ihren Räumen rauchen. Bei einem Verstoß drohen den Gewerbetreibenden bis zu 50 000 Euro Bußgeld. Kinder und Jugendliche, die öffentlich rauchen, werden hingegen nicht bestraft.

Verstöße gegen das Rauchverbot sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern bestraft werden können. Die Höhe des Bußgelds liegt im Bereich der öffentlichen Einrichtungen des Bundes und in Verkehrsmitteln zwischen fünf und 1000 Euro. Auch auf Länderebene sind Bußgelder in dieser Höhe vorgesehen. Weitaus höhere Strafen drohen bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz. Ob und in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es spielt zum Beispiel eine Rolle, ob es sich um einen erstmaligen oder wiederholten Verstoß handelt. Die Einhaltung des Rauchverbots überwachen die Ordnungsämter.

sandra.rauch@holzmannverlag.de