Altlasten: Rückstellung bilden

Handwerksbetriebe mit schadstoffbelastetem Grundstück können für die Beseitigung der Altlast in der Bilanz eine Rückstellung bilden. Das Bundesfinanzministerium hat neue Regeln dafür aufgestellt.

Altlasten: Rückstellung bilden

Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums für Altlasten können Rückstellungen und Teilwertabschreibungen für ein Grundstück nebeneinander genutzt werden. Die wichtigsten Punkte:

Rückstellung: Eine Rückstellung wegen ungewisser Kosten für die Beseitigung der Schadstoffbelastung kommt nur dann in Frage, wenn der Betrieb von einer Behörde in einem Bescheid zur Beseitigung aufgefordert wurde.

Teilwertabschreibung: Zusätzlich kann der Betrieb in der Bilanz den Wert des Grundstückes mit einer Teilabschreibung herabsetzen, wenn es auch nach der Beseitigung der Altlast am Markt weniger wert ist als bevor diese entdeckt wurde.

Tipp: Unternehmen, die für ein schadstoffbelastetes Grundstück eine Rückstellung oder/und eine Teilwertabschreibung durchsetzen möchten, müssen für Nachweise sorgen. Um auf der sicheren Seite zu stehen, sollten Gutachten zu den voraussichtlich anfallenden Beseitigungskosten sowie zum Wert des Grundstücks vor und nach der Beseitigung der Schadstoffbelastung eingeholt werden.