Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsschutz-Änderungen 2021: Diese Neuregelungen sollten Sie kennen!

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Arbeitsschutz und Gesundheit

Mit dem Jahresstart 2021 gibt es auch wieder einige Änderungen und Aktualisierungen im Arbeitsschutzecht. Ein großes Thema dabei sind für Chefs und Mitarbeiter die Neuregelungen bei der Anerkennung von Berufskrankheiten. Alle wichtigen Neuheiten kompakt im Überblick.

Staub, Arbeitsschutz
Seit 2021 ist bei Berufskrankheiten das Weiterarbeiten möglich. Dies betrifft mehrere Erkrankungen, wie etwa Erkrankungen der Atemwege. Guter Schutz vor beispielsweise Staub ist dabei essenziell. - © Photographee.eu - stock.adobe.com

Berufskrankheiten: Weiterarbeiten bei Krankheit jetzt möglich

Bei den zahlreichen Änderungen im Berufskrankheitenrecht sind es vor allem drei Dinge, die für den betrieblichen Alltag und den Umgang mit erkrankten Mitarbeitern relevant sind:

  • Der Unterlassungszwang fällt weg. Mitarbeiter, bei denen der Verdacht besteht, dass eine Berufskrankheit vorliegt, werden nicht mehr gezwungen, ihre Arbeit aufzugeben, um eine spätere Anerkennung als Berufskrankheit nicht zu gefährden. Dies betrifft mehrere Erkrankungen, die auch für Handwerksberufe relevant sind, etwa Erkrankungen der Atemwege, der Haut oder durch Vibrationen bedingte Durchblutungsstörungen. Für Betriebe bietet diese Neuregelung mehr Planungssicherheit, betroffene Kollegen fallen nicht mehr automatisch für womöglich längere Zeit aus, sondern dürfen weiter Ihre Tätigkeit ausüben.
  • Mitwirkungspflicht für Mitarbeiter: Bei Verdacht auf eine beruflich bedingte Erkrankung ist derjenige künftig verpflichtet, an Präventionsmaßnahmen der Berufsgenossenschaften teilzunehmen.
  • Expositionskataster für Gefährdungen: Die Unfallversicherer müssen nun Expositionsdaten zu Arbeitsplätzen mit Gefahrstoffbelastungen erheben und archivieren. Dies soll umgekehrt die Dokumentationspflichten für die Betriebe erleichtern. Denn insbesondere bei durch Gefahrstoffe ausgelöstem Krebs müssen die Expositionen mitunter viele Jahre lang zurückverfolgt werden können, was vom einzelnen Betrieb kaum zu leisten ist.
 

Arbeitsstättenverordnung: Bestandsschutzregelungen laufen ab

Die Arbeitsstättenverordnung nennt die baulichen Mindestanforderungen für Arbeitsräume in Gebäuden und Arbeitsplätze im Freien auf dem Betriebsgelände. Die Vorgaben reichen von der Beschaffenheit von Fußböden über Türen und Tore, Raumgrößen, Glastüren, Fluchtwege usw. bis zu Lüftung, Beleuchtung und Brandschutz. In den Jahren 2004 und 2016 wurde die ArbStättV verschärft, alle Übergangsvorschriften zum Bestandsschutz laufen mit Jahresende 2020 aus. Damit müssen nun auch sogenannte „Alt-Arbeitsstätten“, die seit 1996 nicht mehr umgebaut oder renoviert wurden, sämtliche Vorgaben erfüllen. Wo dies doch der Fall ist – etwa, weil bauliche Anforderungen nicht umgesetzt werden können – sollte der Betriebsinhaber umgehend eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Länderbehörde beantragen.

Neues aus dem DGUV Regelwerk

Unter den jüngsten Zugängen im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk sind folgende für das Handwerk besonders relevant:

Elektronische Schützausrüstung
Besteht bei elektrotechnischen Arbeiten die Gefahr von Störlichtbögen, müssen Elektrofachkräfte die geeignete PSA auswählen. Wie man dabei vorgeht und anhand welcher Parameter und Berechnungen die Gefährdungen einschätzt und was dies für die Wahl von PSAgS bedeutet, erläutert die neu aufgelegte DGUV Information 203-077 „ Thermische Gefährdung durch Störlichtbögen. Die nahezu verdoppelte Seitenzahl beruht hauptsächlich auf neuen Anhängen, z. B. zu Risikoanalyse, Kenngrößen, Normen und Berechnungsmustern.

Grünpflege
Die Neue DGUV Regel 114-610 „ Branche Grün- und Landschaftspflegeerläutert die Gefährdungen und geeignete Schutzmaßnahmen, z. B. bei Arbeiten in der Höhe oder im öffentlichen Verkehrsraum. Nützlich sind die Muster-Betriebsanweisungen, Beauftragungen, Prüfpläne und Checklisten im Anhang. Insbesondere die Hinweise zum Umgang mit gefährlichen Pflanzen wie Herkulesstaude oder Beifuß-Ambrosie sind noch nicht überall bekannt.

Kuppelunfälle
Unfälle beim Kuppeln von Anhängern mit schweren oder tödlichen Verletzungen haben meist keine technischen Ursachen, sondern beruhen auf Verhaltensfehlern. Die DGUV Information 214-080 „ Kuppeln – aber sicher liegt nach Überarbeitung neu vor und fasst die Regeln und Hinweise zum Vermeiden von Verletzungen zusammen. Ob Bolzenkupplungen oder Gelenkdeichseln, ob das Einweisen, das Prüfen oder das Beschaffen neuer Fahrzeuge, wer mit Nutzfahrzeugen und ihren Anhängern zu tun hat, sollte sich hier informieren.

Finanzielle Prämien für sicheres Arbeiten auf dem Bau

Bis zu 10.000 Euro erhalten Mitgliedsbetriebe der BG BAU, wenn sie in 2021 in sichere Arbeitsmittel investieren. Die Anschaffungskosten für Absturzprävention werden bis zu 50 Prozent übernommen. Für bestimmte Leitertypen , Kleinsthubarbeitsbühnen oder Ein-Personen-Gerüste gibt es ein neues Fördermodell in drei Stufen. Die Finanzspritzen sind unabhängig von der Höhe des Mitgliedsbeitrags und kommen somit insbesondere kleineren Unternehmen zugute.  

Neue Förderrichtlinien für Kälte- und Klimaanlagen

Bereits seit dem 1.12.2020 können für Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln Zuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Gemäß der neuen Kälte-Klima-Richtlinie betrifft dies stationäre Kälte- und Klimaanlagen (einschließlich Komponenten und Speicher) sowie CO2-Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen. Neu ist, dass auch Anlagen im kleinen Leistungsbereich gefördert werden. Wer seine Kälte- oder Klimaanlage modernisieren will oder muss, kann per Online-Förderrechner vorab ermitteln, in welcher Höhe er staatliche Zuschüsse einplanen kann.  

Neues Portal zur Substitution von gefährlichen Chemikalien

Jeder Betrieb, in dem Gefahrstoffe (krebserzeugend, mutagen, hochentzündlich usw.) verwendet werden, muss prüfen, inwiefern diese durch weniger gefährliche Stoffe oder Verfahren ersetzbar sind. Diese sogenannte Substitutionsprüfung ist Pflicht, aber nicht immer ganz einfach. Ein neues Internetangebot der BAuA will beim Umstieg auf sicherere Stoffe und Verfahren unterstützen. Die Datenbank SUBSPORTplus zeigt bereits knapp 400 Beispiele für erfolgreiche Substitution und ist kostenlos nutzbar. 

Vorschau: Europaweites „Recht auf Reparatur“ geplant

Geräte verschleißen schnell, ein Ersatzteil ist nicht erhältlich und das Reparieren zu teuer, somit fällt immer mehr Elektroschrott an. Dies will das EU-Parlament ändern und hat Ende November 2020 beschlossen, was Verbraucherschutzverbände seit Langem fordern: Waschmaschinen, Fernseher und Co. müssen künftig so konstruiert werden, dass sie leichter zu reparieren sind. Wie dieser Beschluss für einen nachhaltigeren Binnenmarkt sich in verbindlichen Vorgaben konkretisiert, wird man sehen. Für die nicht wenigen Handwerksbetriebe, die teilweise oder überwiegend von Reparatur-Dienstleistungen leben, dürfte der Trend zu reparierfreundlichen Produkten auf jeden Fall Chancen bieten.