Abschreibung: Alle Steuervorteile ausschöpfen

Sofortabschreibung, Sammelposten oder reguläre Abschreibung: Handwerksunternehmer haben bei neuen Wirtschaftsgütern von geringem Wert die Qual der Wahl. Wie Sie beim Kauf vom Bürostuhl bis zum Werkzeug optimal Steuern sparen.

Für bestimmte Anlagegüter kann ein Sammelposten gebildet werden - © Rüdiger Trebels

Bei Anschaffungen in Höhe von bis zu 150 Euro netto ist die Sache klar: Das Wirtschaftsgut wird immer sofort als Betriebsausgabe geltend gemacht. Kompliziert dagegen wird es, wenn die Aufwendungen höher liegen. Damit Sie immer die richtige Wahl treffen, hier kurz die wichtigsten Regeln:

Anschaffungspreis netto über 150 € bis 410 €

Bei Anlagegütern in diesem Preissegment können Handwerksunternehmer den Betrag sofort abschreiben – oder sie bilden einen Sammelposten. Jedes einzelne neue Wirtschaftsgut in dieser Klasse wird dann hier erfasst. Das bereitet bürokratischen Aufwand. Die Neuanschaffungen werden über 5 Jahre abgeschrieben.

Anschaffungspreis netto über 410 € bis 1.000 €

Entscheidet sich der Handwerksunternehmer gegen den Sammelposten, schreibt er alle Anschaffungen über 410 € und bis 1.000 € nach der regulären Nutzungsdauer ab.

Über 1.000 €

Diese Wirtschaftsgüter werden regelmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.