Abmahnung: Vorsicht bei Krankheit

Bei später Krankmeldung sollten Chefs nicht gleich abmahnen. - © seen/Fotolia.com

Vorsicht bei Krankheit

Oftmals liegen Krankmeldungen der Mitarbeiter zunächst nur für wenige Tage vor und werden vom Arzt später nochmals verlängert. In diesen Fällen geben Mitarbeiter ihre weitere Krankschreibung mitunter nicht gleich zu Arbeitsbeginn, sondern erst einige Stunden später durch. Unternehmer dürfen dann nicht gleich eine Abmahnung aussprechen – es sei denn, im Arbeitsvertrag sind für solche Fälle besondere Vorgaben enthalten gegen die der Mitarbeiter eindeutig verstoßen hat.

Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hervor (Az: 28 Ca 6569 / 12), auf das die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline hinweist. Im Fall hatte die Mitarbeiterin ihrem Chef ihre weitere Krankschreibung erst gegen Mittag durchgegeben.

Tipp: Könnte der termingerechte Abschluss eines Auftrags aufgrund einer Erkrankung gefährdet werden, fragen clevere Unternehmer im Zweifel beim Mitarbeiter frühzeitig nach, wann er wieder kommen kann.