Ab 80 Dezibel geht’s auf die Ohren

Die Augen lassen sich verschließen, die Ohren nicht. Da Lärmschwerhörigkeit nicht heilbar ist, müssen Sie sich und Ihre Mitarbeiter vor Lärm am Arbeitsplatz schützen. Gefährlich wird es bereits ab 80 Dezibel.

Ab 80 Dezibel geht’s auf die Ohren

Über 154 Millionen Euro mussten die gewerblichen Berufsgenossenschaften in Deutschland 2005 für Renten sowie die Behandlung lärmbedingter Berufskrankheiten an mehr als 26000 Lärmgeschädigte zahlen. Mit durchschnittlich 5500 Fällen pro Jahr liegt die „Lärmschwerhörigkeit“ damit auf Platz zwei der Berufskrankheiten-Hitliste. Und die Lage könnte sich weiter zuspitzen. So zeigen Studien und arbeitsmedizinische Untersuchungen, dass jeder vierte Jugendliche schon vor Eintritt in das Berufsleben hörgeschädigt ist. Schuld daran ist oft ein allzu lauter Musikgenuss: Diskosound kommt schnell auf 100 Dezibel, bei Rockkonzerten werden sogar Werte bis 120 Dezibel gemessen. Selbst die kleine MP3-Player erreichen bereits Schallpegel über 90 Dezibel.

Während sich der Freizeitlärm jedoch weitgehend vermeiden lässt, gibt es am Arbeitsplatz kaum Ausweichmöglichkeiten. Etwa fünf Millionen Arbeitnehmer sind in Deutschland Gehör gefährdendem Lärm von mehr als 85 Dezibel ausgesetzt. Besonders an Kreissägen und lauten Maschinen ist der Geräuschpegel ohne Schutz sprichwörtlich „ohrenbetäubend“.

Wer einen solchen Lärmpegel längere Zeit ungeschützt aushalten muss, kann unheilbare Schäden am Gehör davontragen. Bei einem höheren Lärmpegel, etwa einem Knall von 140 Dezibel, sind Schäden sogar sofort möglich. Diese sind irreversibel und das Gehör bleibt für immer geschädigt. Bei Schallpegeln unterhalb von 85 Dezibel drohen zwar keine Gehörschäden, doch auch eine vermeintlich geringe Lärmbelastung kann für zusätzlichen Stress und psychosomatische Erkrankungen sorgen. Um Leistungseinbußen sowie Fehlzeiten zu vermeiden, sollte jeder Arbeitgeber daher Lärmbelastungen so weit wie möglich reduzieren.

Seit März neue Richtlinie

Mit der seit März 2007 geltenden Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung hat die Bundesregierung zwei EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Demnach müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ab einer Lärmbelastung von 80 Dezibel einen Gehörschutz zur Verfügung stellen. Bis zu einer Höhe von 85 Dezibel kann der Mitarbeiter entscheiden, ob er den Schutz trägt; ab 85 Dezibel ist er laut neuer Arbeitsschutzverordnung dazu verpflichtet.

Leise Maschinen kaufen

Für die besonders lauten Bereiche müssen Arbeitgeber zudem dafür sorgen, dass sich die Lärmbelastung in Grenzen hält. Deshalb empfiehlt es sich, schon beim Kauf neuer Maschinen auf lärmarme Ausführungen zu achten. Nach dem Gerätesicherheitsgesetz muss die Betriebsanleitung Angaben zur Geräuschentwicklung beinhalten. Nachträglich lässt sich die von Maschinen verursachte Lärmentwicklung meist nur durch zusätzliche Dämmwände reduzieren.

Lässt sich der Lärm nicht unter die 80-Dezibel-Grenze drücken, ist der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung unvermeidbar. Obwohl es auf die jeweilige Lärmsituation zugeschnittenen Gehörschutz gibt, sind die Ohrschützer und Kapseln wenig beliebt. Um Trageaktzeptanz und Komfort zu erhöhen, kommt es deshalb entscheidend darauf an, für jeden Arbeitsplatz und Träger einen wirksamen Schutz zu finden.

Christian Donner

kerstin.meier@handwerk-magazin.de