Datenschutz, IT-Recht, IT-Trends, Künstliche Intelligenz (KI, AI) und Rechtstrends
Mit dem AI Act ist das weltweit erste Regelwerk zur Künstlichen Intelligenz ist da – und damit eine Grundlage, wie Forschung und Wirtschaft künftig mit künstlichen-intelligenten Tools von ChatGPT bis hin zur eigenen Unternehmens-Software umgehen sollen. Was die Regelung fürs Handwerk bedeutet.
Mancher ambitionierte Unternehmer hatte seinen Koffer schon gepackt und den Langstreckenflug gebucht – zumindest im Geiste. Im vergangenen Sommer, als das Europaparlament das weltweit erste Regelwerk zu Künstlicher Intelligenz (KI) diskutieren ließ, rechneten viele mit dem Schlimmsten. Zu viele Verbote könnten Experimente mit der KI, um den Arbeitsalltag zu erleichtern, unmöglich machen und Fortschritt hemmen. Und noch dazu den Standort Deutschland wieder einmal im globalen Wettbewerb zurücklassen.
Innovationsfreundliches KI-Gesetz
Die gute Nachricht: Bedenkenträger können ihre Koffer erst mal wieder auspacken. Das weltweit erste KI-Gesetz, dessen einzelne Aspekte in Brüssel weiterhin verhandelt werden, ist innovationsfreundlich und klar strukturiert: in Hochrisiko und Nicht-Hochrisiko. Vor allem Handwerksbetriebe dürfen aufatmen. „Die Anwendungsfälle im Handwerk sind in der Regel nicht dem Hochrisikobereich zuzuordnen und werden daher nur geringe Transparenzverpflichtungen zu erfüllen haben“, erläutert Margarete Rudzki, die als Referatsleiterin für Digitalthemen im Bereich Europapolitik beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in Brüssel tätig ist. Schließlich würden die meisten KI-Lösungen nicht selbst von Handwerksbetrieben entwickelt, sondern extern dazugekauft. Das ist insbesondere für kleinere Unternehmen erleichternd.