Buchführung: 10-Tage-Frist sollte unbedingt eingehalten werden

Hört der Inhaber eines Handwerksbetriebs von seinem Betriebsprüfer den Satz „Ihre Buchführung ist leider nicht ordnungsgemäß“, hat das fatale Folgen.

Rechtzeitiges Buchen der Geschäftsvorfälle schützt vor Ärger. - © iStock_000054974008_Large

Zuschätzungen zum Gewinn und Umsatz und somit Steuernachzahlungen sind vorprogrammiert. Leider kann das selbst den steuerehrlichsten Handwerkern passieren wenn sie nicht zeitnah buchen. Doch was ist zeitnah?

Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu den Grundsätzen ordnungsgemäßiger Buchführung (Schreiben v. 14.11.2014, Az.: IV A 4 – S 0316/13/100003) hat dazu folgende Auslegung parat: „Eine Erfassung von unbaren Geschäftsvorfällen innerhalb von zehn Tagen ist unbedenklich.“

Tipp: Handwerker, die die Frist versäumen, sollten Aufzeichnungen führen, warum es länger gedauert hat, z.B. weil der Kunde die Rechnung nicht anerkannt hat.