Geld sparen Doppelte Haushaltsführung: Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen

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Selbstständige erwachsene Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern leben, können Aufwendungen ihres Zweitwohnsitzes steuerlich geltend machen – und damit viel Geld sparen.

Ein gutes Argument, Aufwendungen des Zweitwohnsitzes steuerlich geltend zu machen, ist eine nur kleine Bleibe am Arbeitsort. - © Kasia Bialasiewicz/Fotolia.com

Auch nach Ende der Ausbildung und Eintritt ins Berufsleben behält der Nachwuchs oft noch sein altes Zimmer bei den Eltern. Gleichzeitig wird eine eigene Wohnung am Arbeitsort geführt. In diesen Fällen wird bei den Eltern kein eigener Hausstand geführt, selbst wenn bei Mama und Papa der eigentliche Lebensmittelpunkt bleibt und das Kind sich an den Kosten für den Haushalt beteiligt.

Anders sieht das aus, wenn ältere Berufstätige mit den Eltern unter einem Dach wohnen. Dann gehen die Richter des Bundesfinanzhofs (Az.: VI B 74/16) davon aus, dass sie weitgehend mitbestimmen und deshalb durchaus zwei Haushalte führen. Das gilt vor allem dann, wenn am Arbeitsort nur eine kleine Bleibe gehalten wird. Es gibt hier allerdings keine Altersgrenze dafür, ab wann die doppelte Haushaltsführung ein klarer Fall ist.