mehr Steuern

04.05.2007
Überbrückungsgeld

Zu viel bezahlte Steuer zurückholen

Wer in der Zeit vom 1. Januar 2003 bis 31. Juli 2006 Überbrückungsgeld von der Bundesagentur für Arbeit bezogen hat, hat unter Umständen zu viel Einkommensteuer gezahlt. Da das Überbrückungsgeld seit 1. März 2003 nicht mehr dem Progressionsvorbehalt unterliegt, ist eine nachträgliche Steuererstattung möglich.

In einigen Bewilligungsbescheiden der Bundesagentur für Arbeit ist nach Angaben von steuernetz.de das Überbrückungsgeld weiterhin als Lohnersatzleistung ausgewiesen worden, die in der Steuererklärung angegeben werden muss. Die Finanzämter hätten daher das Überbrückungsgeld in den Progressionsvorbehalt gemäß § 32b Einkommensteuergesetz einbezogen und dadurch den Steuersatz auf das übrige zu versteuernde Einkommen erhöht.

Betroffene könnten sich die zuviel gezahlte Steuer jetzt wieder zurückholen. Dafür müsse ein formloser Antrag mit der Bitte, die zuviel bezahlte Steuer aus sachlichen Billigkeitsgründen nach § 227 AO zu erlassen, an das Finanzamt gestellt werden. Laut Anweisung der Oberfinanzdirektion Münster vom 20. Februar 2007 müsse das Finanzamt diesem Antrag stattgeben (OFD Münster, 20.2.2007, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 029). Das gelte auch für bereits bestandskräftige Steuerbescheide, die normalerweise nicht mehr geändert werden könnten.

Quelle: www.steuernetz.de/Verlag Praktisches Wissen GmbH

rs

 
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