Zu schnell unterwegs: Vorsatz kann teuer werden

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Handwerker, die bei einer Lasermessung der Polizei mit mehr als 40 Prozent der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit geblitzt werden, müssen damit rechnen, dass ihnen der Richter eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung attestiert.

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Das hat nicht nur zur Folge, dass die Rechtsschutzversicherung bei der Übernahme der Prozesskosten streikt. Das Gericht kann zudem ein erhöhtes Bußgeld verhängen. Entsprechend hat das Oberlandesgericht Hamm einem Autofahrer ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro statt der gesetzlich vorgesehenen 100 Euro aufgebrummt (Az.: 4 RBs 91/16), weil er bei einem Überholvorgang innerhalb einer geschlossenen Ortschaft 28 km/h schneller als erlaubt unterwegs war.

Dies allein rechtfertigt die Annahme eines vorsätzlichen Verstoßes, den das Gericht nicht mit weitergehenden Feststellungen begründen muss. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung handelt vorsätzlich, wer die Geschwindigkeitsbeschränkung kennt und bewusst dagegen verstößt.