Mitarbeiter einfach bewerten Zeugnisgenerator: Muster-Arbeitszeugnis selbst erstellen

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Ein Arbeitszeugnis muss wahr und gleichzeitig wohlwollend sein – ein Spagat, der nicht leicht zu meistern ist. Mit dem Zeugnisgenerator von handwerk magazin können Handwerksunternehmer nun musterhafte Arbeitszeugnisse selbst erstellen.

Arbeitszeugnisse müssen in der Regel vom Arbeitnehmer in dem jeweiligen Unternehmen abgeholt werden, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden hat. - © Gina Sanders/Fotolia

Für Handwerkunternehmer wird das Schreiben von Arbeitszeugnissen angesichts des schnelllebigen Arbeitsalltags oftmals zur lästigen Pflicht. Denn verlässt ein Mitarbeiter den Handwerksbetrieb, hat dieser ab sechs Monate Betriebszugehörigkeit ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Zwar bestimmt der Chef alleine über Note und Wortwahl im Zeugnis, der Gesetzgeber gibt jedoch ein verbindliches Notenschema vor. Auch die Bestandteile des Zeugnisses sind streng geregelt. So haben Krankheitszeiten oder ein Verweis auf Nebentätigkeiten im Zeugnis – unter normalen Umständen – nichts zu suchen. Solche rechtlichen Vorgaben verunsichern viele Handwerksunternehmer. Welche Inhalte gehören ins Arbeitszeugnis? Welche Bewertung steckt hinter welcher Formulierung? Hier finden Sie neben einem Zeugnisgenerator von handwerk magazin wichtige Punkte, die Sie bei der Formulierung von Zeugnissen beachten sollten:

Klar und wohlwollend formulieren

Grundsätzlich sind Formulierung und Ausdrucksweise bei Arbeitszeugnissen Ermessenssache des Arbeitgebers. Maßstab ist dabei allerdings ein „wohlwollender verständiger Arbeitgeber“. „Versteckte Seitenhiebe“ durch mehrdeutige Formulierungen sind tabu: Arbeitszeugnisse müssen laut § 109 GewO „klar und verständlich“ formuliert sein und dürfen keine Formulierungen enthalten, die den Arbeitnehmer anders beurteilen, als aus dem Zeugniswortlaut ersichtlich.

Berufsspezifische Beurteilungen berücksichtigen

Bei Inhalt und Leistungsbeschreibungen im Arbeitszeugnis müssen Handwerksunternehmer ihre Berufsgruppe im Blick haben: Ist es in einer Berufsgruppe üblich, bestimmte Leistungen oder Eigenschaften im Zeugnis zu erwähnen, können die Mitarbeiter dies vom Handwerksunternehmer verlangen. Das Nichterwähnen solcher Informationen ist ein Hinweis für den Zeugnisleser, dass der Arbeitnehmer in diesem Merkmal als unterdurchschnittlich oder allenfalls durchschnittlich zu bewerten sei. Dies widerspreche den Grundsätzen der „Zeugnisklarheit“ und „Zeugniswahrheit“.

Unangenehme Bewertungen nicht vermeiden

Ist ein Mitarbeiter stets zu spät auf der Baustelle erschienen oder hat er sich Kunden gegenüber nicht entsprechend verhalten, sollten Handwerksunternehmer diese Beurteilungen im Zeugnis nicht unerwähnt lassen. Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, dass das Zeugnis ein vollständiges Bild abgibt. Auch hier kann es im Zweifelsfall als negativ gewertet werden, wenn die Informationen fehlen. Dass dies auch im Handwerk des Öfteren passiert, weiß Jens Köhler, Branchenkenner und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Besonders Eigenschaften wie Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit und das Verhalten gegenüber den Kunden, so Köhler, blieben in den Zeugnissen gerne unerwähnt.

Arbeitszeugnisgenerator nutzen

Mit dem Arbeitszeugnisgenerator auf handwerk magazin können Sie hier schnell und einfach Arbeitszeugnisse für ihre Mitarbeiter erstellen. Zu jedem Bereich können Sie eine Note vergeben und aus verschiedenen Formulierungen die für Sie passendste auswählen. Das mit dem Generator zusammengestellte Zeugnis eignet sich so hervorragend als Vorlage für jeden Handwerkbetrieb.