01.12.2011 | Bundesarbeitsgericht/hbk

Zeugnis: erlaubte Chiffre

Zeugnisse enthalten oft Formulierungen, die sich gut anhören, tatsächlich aber kritisch gemeint sind. Zu diesen Chiffren unter Chefs gehört jedoch nicht, dass der Betrieb einen Angestellten „als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennengelernt hat“, so das Bundesarbeitsgericht (Az. 9 AZR 386/10).

Formulierungen in Zeuignissen haben oft eine andere bedeutung als es der erste Eindruck vermuten lässt. Foto: Digitalstock

Vor allem an den Worten „kennen gelernt“ störte sich der Ex-Mitarbeiter. Damit bringe der Betrieb verschlüsselt zum Ausdruck, dass gerade das Gegenteil zutreffe. Die Vorinstanzen und das Bundesarbeitsgericht sahen das anders. Die Formulierung erwecke nicht den Eindruck, der Betrieb bescheinige dem Mitarbeiter in Wahrheit Desinteresse und fehlende Motivation.

(Bundesarbeitsgericht/hbk)

 

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