Privatvorsorge
25.01.2010
Wohn-Riester: Angebote zur Finanzierung nutzen
Niedrige Zinsen und die staatliche Förderung machen Wohn-Riester-Angebote zur guten Finanzierung fürs Eigenheim. Die Angebote der Bausparkassen bewerteten Experten im vergangenen Jahr deutlich besser als die Riester-Darlehen der Banken.
Mehrere Bedingungen müssen aber erfüllt sein, damit Kunden die Wohn-Riester-Förderung erhalten: Die Finanzierung muss in eine selbstgenutzte Immobilie fließen. Sie muss so angelegt sein, dass der Kredit spätestens bis zum 68. Lebensjahr getilgt ist. Außerdem werden nur Angebote gefördert, die von der BaFin zertifiziert sind.
Riester-Darlehen. Riester-Darlehen sind für Ihre Eigenheimfinanzierung wegen der hohen Förderung erste Wahl. Infrage kommen Kredite mit direkter Tilgung und Kombikredite der Bausparkassen. Holen Sie sich aber auch Kreditangebote ohne Förderung ein. Achten Sie darauf, dass der Effektivzins für die Riester-Variante nicht oder nicht viel höher ist als für ein ungefördertes Darlehen.
Bausparkassen liegen vorn. Die Kombikredite der Bausparkassen Schwäbisch Hall, LBS Baden-Württemberg, LBS Bayern und LBS West waren 2009 nach Aussage von "Finanztest" günstigsten. Die Zinsen für Immobilienkredite ändern sich derzeit allerdings nahezu täglich. Beachten Sie daher auch die Riester-Darlehen mit direkter Tilgung. Die besten Angebote in dieser Variante hatten Allianz, Dresdner Bank und LBS Baden-Württemberg, so die Tester.
Gesamteffektivzins. Achten Sie bei Kombikrediten der Bausparkassen auf den Gesamteffektivzins – von den Bausparkassen „Gesamtkosten als jährlicher Prozentsatz“ genannt. Nur über diese Angabe können Sie die Bausparmodelle mit anderen Angeboten ähnlicher Laufzeit vergleichen. "Lassen Sie sich auch einen Finanzierungsplan samt Anspar- und Tilgungsplan für den Bausparvertrag erstellen", raten Experten.
Riester-Policen. Das angesparte Vermögen aus Riester-Rentenversicherungen, Riester-Banksparplänen oder Riester-Fondssparplänen dürfen Sie zwar entnehmen und als Eigenkapital einsetzen. Bis Ende 2009 war Ihnen das aber nur erlaubt, wenn Sie mindestens 10.000 Euro entnehmen.
Tipp: Ab 2010 dürfen Sie aber jeden angesparten Betrag in Ihrem Riester-Vertrag für Ihr Eigenkapital nutzen.
Steuern. Als Nutzer der Riester-Förderung müssen Sie im Rentenalter Steuern auf die zuvor geförderten Beträge zahlen. Lassen Sie sich von der Bank oder Bausparkasse die Summe ausrechnen, die Sie ab dem Rentenbeginn voraussichtlich versteuern müssen. So können Sie abschätzen, welche Steuerbelastung auf Sie zukommt.
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