Wie Sie mit Inkassobüros Ihr Geld einfordern

Offene Rechnungen und säumige Kunden gehören zu den unliebsamen Dingen im Unternehmeralltag. Inkassobüros helfen Handwerksbetrieben Zeit, Personal und Kosten zu sparen. Was Sie bei der Beauftragung eines Dienstleisters beachten müssen, erfahren Sie hier.

Wenn Kunden ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht bezahlen, können Betriebe schnell in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Wie sich Handwerksunternehmer professionelle Hilfe bei einem Inkassobüro holen, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer bei Bremer Inkasso.

Wer kann sich an ein Inkassobüro wenden?

Sobald eine Forderung berechtigt ist, kann sich jeder damit an ein Inkassobüro wenden: Jede Branche und jede geschäftsfähige volljährige Privatperson.

Ab welcher Summe kann ich ein Inkassobüro beauftragen?

Bei den in Deutschland ansässigen Anbietern gibt es Unterschiede: Einige Unternehmen werden sowohl bei Einzelforderungen als auch bei Forderungen unter 100,- Euro tätig. Andere setzen gewisse Mindestsummen voraus und/oder verlangen bestimmte Forderungsstückzahlen.

Was muss ich bei der Auswahl eines Inkassobüros beachten?

Ein Kriterium ist die Mitgliedschaft des Unternehmens im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. (BDIU). Voraussetzung dafür ist unter anderem der Nachweis geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse und umfangreicher theoretischer und praktischer Rechtskenntnisse. Weitere Qualitätsmerkmale sind das TÜV-Siegel „geprüftes Inkasso“ und eine Bearbeitung überwiegend durch ausgebildete Volljuristen.

Wie geht es dann weiter?

Das Inkassobüro fordert den Schuldner schriftlich zur Zahlung auf. Ein zusätzliches telefonisches Mahnverfahren durch psychologisch geschultes Personal verhindert zudem oft unnötige Prozesse.

Sollte das vorgerichtliche Verfahren zu keinem Erfolg führen, veranlasst das Unternehmen ein gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren. Bei kleinen Forderungen sollte der Anbieter Rücksprache mit dem Mandanten halten. Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, kann das Unternehmen einen Prozessanwalt beauftragen.

Wie läuft die Abrechnung?

Das wird sehr unterschiedlich gehandhabt: Bei vielen Anbietern gibt es keine Vorlaufkosten. Die reine Beauftragung kostet nichts. Einige Unternehmen erwarten eine Mitgliedschaft mit Beiträgen. Andere verkaufen Auftragszettel, Coupons, die eine Art Rabattsystem darstellen sollen und deren Preis nach Menge und Höhe der in Auftrag gegebenen Forderungsausfälle gestaffelt sind.

Was kann ich gewinnen, was verlieren?

Über die Konditionen des ausgewählten Inkassobüros sollte man sich vorher umfassend informieren. Die Anbieter arbeiten bundesweit unterschiedlich – und leider nicht alle mit der nötigen Transparenz für den Kunden.

Die Vorgehensweise von Bremer Inkasso als Beispiel: Bei Nichterfolg im vorgerichtlichen und gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren zahlt der Mandant kein Honorar. Der Anbieter erhebt eine nach dem Wert der Hauptforderung gestaffelte Nichterfolgspauschale zwischen 10 und maximal 100 Euro sowie bare Auslagen. War der Einzug dagegen auf „ganzer Linie“ erfolgreich, wird von der eingezogenen Hauptforderung keine Erfolgsprovision einbehalten.

Der Mandant bekommt seine Hauptforderung zu 100 Prozent ausbezahlt. Hierbei trägt der Schuldner die Kosten – ist dieser nämlich in Zahlungsverzug geraten, kann der Gläubiger anwaltliche Unterstützung oder im selben Umfang die Dienste eines Inkassounternehmens in Anspruch nehmen.

Wie kann ich in Zukunft Zahlungsausfälle vermeiden?

Ganz wichtig ist die schriftliche Dokumentation aller Schritte: Vom Angebot, Kundenbestellung, Vertragsabschluss bis hin zur Auftragsbestätigung. Sowohl im Angebot als auch in der Auftragsbestätigung empfiehlt sich der Hinweis, dass die Leistung oder Lieferung auf Basis „beigefügter“ Geschäftsbedingungen erbracht wird. Diese sollten unbedingt Regelungen über den normalen und verlängerten Eigentumsvorbehalt enthalten. Im Falle einer Kundeninsolvenz können solche Vereinbarungen dazu führen, dass Gläubiger doch noch ihr Geld erhalten. Absolut notwendig sind zudem eine laufende Buchhaltung und ein konsequentes Mahnwesen. Die Inkassobüros beraten ihre Kunden dabei.

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