Wo der Gründer im Handwerk starten will, dazu hat er klare Vorstellungen. Für das „Wie“ kann er sich rechtlichen Rat einholen je nach Bedarf punktuell oder umfassend.
Beratung. Am besten beginnt der Kontakt zum Rechtsanwalt mit einem grundlegenden Gespräch. Hier wird etwa abgeklopft, welche Formalien einzuhalten sind, welche Verträge am Anfang gebraucht werden.
Organisation. Der Anwalt hat den Überblick wo sich der Jungunternehmer anmelden muss. Handwerkskammer, Gewerbeamt, Finanzamt, Sozialversicherung sind die wichtigsten Anlaufstellen. Auf Wunsch übernimmt das die Kanzlei für ihn.
Rechtsform. „Der Trend“, so Schellenberg, „geht bei Gründern zur GmbH“. Bis er mit ihnen bespricht, dass es in der Praxis mit der beschränkten Haftung nicht weit her ist (mehr zur Rechtsformwahl auf Seite 22, 24).
Mietvertrag. Großes Thema für viele ist auch das Mieten von Büro- und Werkstatträumen. Hier geht es vor allem um den fairen Mietvertrag. „Laufzeit drei bis fünf Jahre mit Option auf Verlängerung“, rät Schellenberg.
Honorar. Das Beratungshonorar können Anwalt und Gründer frei vereinbaren. Das
Thema sollte gleich beim ersten Besuch des Gründers angesprochen werden.
Suche. Am schnellsten ist der passende Rechtsexperte übers Internet zu finden: www.anwaltsauskunft.de ist die beste Adresse.
Tipp: Geben Sie bei der Anwaltsauskunft unter „Rechtsgebiete“ das für Sie passende an. „Existenzgründung“ ist auch dabei.
*Mitglied im Vorstand des Deutschen
Anwaltvereins (DAV) in Berlin.
Ihr Kommentar zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar angeben zu können.
Login