mehr Recht

17.09.2009
Ombudsmann

Wichtige Schiedsstellen für den Kunden

Die privaten Banken und die Versicherungen arbeiten traditionell mit neutralen Schiedsstellen bei Kundenbeschwerden zusammen. Aber auch andere Zweige der Finanzbranche haben die Stelle des Ombudsmanns zur außergerichtlichen Schlichtung eingerichtet.

In der Versicherungsbranche entscheidet der Ombudsmann jede dritte Beschwerde zugunsten des Kunden. Für den Kunden ist das Verfahren dagegen kostenlos; die Entscheidung der Ombudsleute kann er akzeptieren oder doch vor Gericht gehen. Die Schlichtung kann im Schnitt zwei bis drei Monate dauern. Neben den Akuranzen vertrauen auch andere Finanzdienstleister auf neutrale Schiedsrichter. Die wichtigsten Adressen im Überblick.

Versicherungen/Ombudsmann:Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Telefon: 0 18 04/22 44 24; Fax: 22 44 25

Private Banken/Kundenbeschwerdestelle:

Bundesverband deutscher Banken
Kundenbeschwerdestelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
E-Mail: ombudsmann@bdb.de

Sparkassen: Nur die Regionalverbände haben Schlichtungsstellen. Die Adressen bekommen Sie beim Sparkassen- und Giroverband, Charlottenstrasse 47, 10117 Berlin oder Ihrer lokalen Niederlassung.

Volks- und Raiffeisenbanken: Kundenbeschwerdestelle: beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Postfach 30 92 63, 10760 Berlin

Öffentliche Banken (Landesbanken und Förderbanken von Bund und Ländern):
Kundenbeschwerdestelle
Postfach 11 02 72
10832 Berlin

Private Bausparkassen:Verband der privaten Bausparkassen
Kundenbeschwerdestelle
Postfach 30 30 79
10730 Berlin

Landesbausparkassen: Schlichtungsstelle der LBS
Postfach 74 48
48040 Münster
Telefon: 0 18 03/00 08 63

 
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