Schornsteinfeger: Monopol fällt 2013

Wandel auf den Dächern: Ab 2013 können Hausbesitzer frei wählen, wer ihren Kamin wartet. Clevere Betriebe halten Kunden mit Marketing und nutzen die Chance, ihr Revier mit neuen Angeboten zu erweitern.

Chance: Die Gesetzesänderung bietet Schornsteinfegern die Möglichkeit, neue Geschäftsbereiche zu erschließen. - © ddp

2013 wird ein Jahr des Wandels für die Branche: Zum 1. Januar ändert sich das Schornsteinfeger- Handwerksgesetz, die deutschen Schornsteinfeger müssen sich ab 2013 dem Wettbewerb stellen. Ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland veranlasste die Bundesregierung zur Aufhebung des Monopols hierzulande.

Schornsteinfeger- Handwerksgesetz: Die gesetzlichen Änderungen im Überblick

  • Neue Pflicht: Hausbesitzer müssen sich künftig selbst darum kümmern, dass ihre Heizungsanlage regelmäßig gekehrt und überprüft wird.
  • Freie Wahl: Ab dem 1. Januar 2013 können sie für Kontrolle und Wartung ihrer Feuerstätten jeden qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb auswählen.
  • Feuerstättenschau: Für die zukünftig zweimal in sieben Jahren durchzuführende „Feuerstättenschau“ bleibt weiter der bisherige Bezirksschornsteinfeger zuständig.
  • Feuerstättenbescheid: Im Rahmen der „Feuerstättenschau“ wird hinsichtlich vorhandener Feuerstätten und nötiger Maßnahmen im jeweiligen Anwesen ein „Feuerstättenbescheid“ ausgestellt. Den aktuellen Bescheid übermittelt der Bezirksschornsteinfeger jedem Hausbesitzer bis Ende 2012. Die Eröffnung des Wettbewerbs auf den Dächern bringt Hausbesitzern neue Chancen und Pflichten.

Kunden halten und dazugewinnen: Unsere Anleitung zeigt, wie effektive Kundenwerbung funktioniert

Laut Stephan Langer, Vorstand Presse- und Öffentlichkeit im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, sind Hausbesitzer gut beraten, beim bisherigen Bezirksschornsteinfeger auch weiterhin Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen zu lassen, da sonst durch doppelte Anfahrtspauschale und Verwaltungsaufwendungen Mehrkosten entstehen würden.

Nichtsdestotrotz empfielt Langer Schornsteinfegern,bisherige Kunden mit Marketingaktionen zu halten und mit Wegfall des Nebentätigkeitsverbots das Kundenangebot mittels Fortbildung etwa im Energieberatungs-, Heizungs- oder Lüftungsbereich zu erweitern.

Wie das geht, wie sich Schornsteinfeger in 5 Schritten für die Gesetzesänderung rüsten, das zeigen in unserer Anleitung Michael Langer sowie Holger Krieg, Schornsteinfeger-Marketingberater in Halver (NRW), Autor des Ratgeber-Essays „Cross Selling-Ein kleines Marketing-Einmaleins für Bezirksschornsteinfeger und BKM“.