mehr Recht

03.03.2010

Wer zahlt für Sturmschäden am Auto?

Laut ADAC werden Schäden bei Windstärken über acht von der Teilkaskoversicherung übernommen.

Bei parkenden Autos zahlt die Teilkasko Sturmschäden. Foto: ddp

Bei einem schweren Sturm werden durch herabfallende Dachziegel, Fassadenteile, Baugerüste oder Baumteile häufig Fahrzeuge beschädigt. Der ADAC weist darauf hin, dass solche Schäden bei Windstärken über acht von der Teilkaskoversicherung übernommen werden. Allerdings nur, wenn ein Fahrzeug unmittelbar durch den Sturmeinfluss beschädigt wurde. Davon ist bei geparkten Autos auszugehen.

Auch wenn das Fahrzeug während der Fahrt durch Gegenstände beschädigt wird, kann man auf Ersatz durch die Teilkaskoversicherung hoffen. Hier zahlt die Versicherung nur, wenn die Gegenstände unmittelbar vor das Fahrzeug geweht wurden und ein Ausweichen nicht mehr möglich war. Wer dagegen mit einem Baum kollidiert, der schon länger auf der Straße lag, kann den Schaden allenfalls über die Vollkaskoversicherung abrechnen.

Einen Anspruch gegen Hausbesitzer, Eigentümer von umgestürzten Bäumen, Baufirmen etc. haben geschädigte Autofahrer nur dann, wenn diesen "Verursachern" eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden kann.

sel

 
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