Finanzen
SH: Gründer 2009
Rentenversicherung
Was sie kostet, was sie leistet
Dies ist ein Unterbeitrag von "Je früher, desto besser"
Hauptbeitrag
Wer sich überlegt, ob es sinnvoll ist, in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bleiben, sollte das gesamte Spektrum betrachten, sich von der Rentenversicherung beraten lassen und erst dann entscheiden. Hier lesen Sie die wichtigsten Tipps für Gründer.
Beitragspflicht. In den ersten 18 Jahren ihrer Ausbildungs- und Berufszeit müssen Handwerker in den nach der Handwerksordnung (Anlage A) zulassungspflichtigen Gewerken grundsätzlich in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) einzahlen. Der frühere Ausstieg ist beim Wechsel der Branche möglich. Oder etwa mit Gründung einer GmbH: Sie ist nicht versicherungspflichtig, der Unternehmer als ihr Geschäftsführer wegen seiner
beherrschenden Stellung ebenfalls nicht.
Beiträge. Wer beitragspflichtiger Handwerksunternehmer ist, kann wählen, ob er Pauschalbeiträge oder Beiträge nach dem Betriebsgewinn überweist. Der monatliche Regelbeitrag liegt 2009 bei 501,48 Euro im Westen, bei 424,87 Euro im Osten. Bis zum Ablauf von drei Kalenderjahren nach der Gründung wird nur der halbe Regelbeitrag fällig. Die Beitragsbelastung liegt in diesen Fällen 2009 bei monatlich 250,74 Euro (West) und 212,43 Euro (Ost). Diese Starthilfe wird bei jeder Existenzgründung automatisch gewährt, es sei denn, der Handwerker beantragt die für ihn noch günstigere einkommensgerechte Beitragszahlung.
Ist der Existenzgründerbeitrag günstiger, kann der Jungunternehmer von der einkommensgerechten Beitragszahlung zu diesem zurückkehren.
Leistungen. Wer Pflichtbeiträge lange genug eingezahlt hat, bekommt außer der Altersrente auch Erwerbsminderungsrente, Rehamaßnahmen sowie die Hinterbliebenen Witwen- oder Waisenrente. Bei freiwilliger Beitragszahlung und beim Ausstieg aus der DRV sehen die Leistungen anders aus. Individuelle Informationen gibt die Beratungsstelle der DRV und die jährliche Renteninformation.
Beispiele. Zwei Handwerker haben nach ihrer Lehre zehn Jahre als Angestellte gearbeitet und sich dann selbständig gemacht. Ab dem Start zahlen sie den Regelbeitrag ein.
Variante 1. Der Unternehmer hat nach Ablauf der 18 Pflichtjahre weiter eingezahlt. Bis zur Rente belaufen sich die Beiträge auf 151000 Euro, die seines früheren Arbeitgebers auf 8000 Euro. Bei voller Erwerbsminderung kann er mit monatlich 1206 Euro Rente rechnen, ab 1. November 2010 mit 1239 Euro Altersrente.
Variante 2. Der Unternehmer ist nach 18 Jahren ausgestiegen. Er hat bis dahin 16000 Euro, sein früherer Arbeitgeber 8000 Euro eingezahlt. Ihm steht bei Erwerbsminderung keine Rente zu. Ab 1. November 2010 kann er mit 421 Euro Rente rechnen (Beträge gerundet, Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd).
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