Steuern + Recht

11.09.2008
Arbeitsrecht

Was Mitarbeiter den Job kostet

Bei schweren Vergehen können Mitarbeiter auch ohne Abmahnung gekündigt werden.

Kündigung: Gewaltdrohungen rechtfertigen fristlose Entlassung. Foto: digistock

Bedroht ein Arbeitnehmer einen Kollegen mit Schlägen, ist das als Pflichtverstoß zu werten. Eine ordentliche Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung ist dann gerechtfertigt. So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz (Az.: 2 Ca 912/06), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin mitteilt. In dem Fall hatte ein Mitarbeiter einem Betriebsratsmitglied mit körperlicher Gewalt gedroht. (coh)


 
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